Stiehl & Schmitt - Fachanwälte in Heidelberg

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Dr. jur. Achim Schmitt

Fachanwalt für Erbrecht
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Maria Foerster Rechtsanwaeltin Heidelberg

Maria Förster

Fachanwältin für Erbrecht
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Christian Berger Rechtsanwalt

Christian Berger

Fachanwalt für Erbrecht
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Matthias Scheible Rechtsanwalt

Matthias Scheible

Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsgebiete wie Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht oder Erbrecht betreffen eine Vielzahl von Personen und beinhalten vielschichtige Probleme, die das Leben des Betroffenen nachhaltig verändern können. Aus diesem Grund sind hier ein besonderes Fingerspitzengefühl, detaillierte Kenntnisse des jeweiligen Rechtsgebietes sowie ein breiter Erfahrungsschatz notwendig. Ein Rechtsanwalt, welcher über den Titel "Fachanwalt" verfügt, erfüllt genau diese Kriterien, denn er ist auf einen bestimmten Rechtsbereich spezialisiert und verfügt hier über fundierte praktische sowie theoretische Kenntnisse. Eine Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung beispielsweise im Erbrecht kann jedoch nicht von jedem Rechtsanwalt einfach beantragt werden. Vielmehr wird der Titel von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen, die genau überprüft, ob der jeweilige Anwalt sich durch besondere theoretische und praktische Kenntnisse des Rechtsgebietes bewährt hat. Dafür muss dieser beispielsweise drei Jahre lang durchgängig als Rechtsanwalt zugelassen und tätig gewesen sein. Für die Auszeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" ist des Weiteren notwendig, dass er 120 Stunden theoretischen Unterrichts zum Rechtsbereich absolviert hat. Ferner muss er in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung 80 Erbrechtsfälle eigenständig bearbeitet haben. Details zur Fachanwaltsausbildung können Sie auch in der Fachanwaltsordnung (FAO) nachschlagen.

Abgesichert für den Fall der Fälle - Ein Fachanwalt für Erbrecht berät Sie zum Thema "Testament"

Mit dem Tod befassen wir uns naturgemäß nicht gerne. Alle Gedanken an das eigene Ableben oder jenes eines geliebten Menschen schieben wir vielmehr gerne beiseite. Wer jedoch zu Lebzeiten nicht genau bestimmt, wer im Todesfall erben soll, sorgt bei den Hinterbliebenen oftmals für Streitigkeiten. Lassen Sie sich daher von unserem Fachanwalt für Erbrecht in Heidelberg beraten, wie Sie Ihr Testament wirksam gestalten können. Bedenken Sie, dass im Falle eines fehlenden Testaments die gesetzliche Erbfolge eintritt, §§ 1924 ff. BGB. Dann erben zunächst Ihre Verwandten erster Ordnung, also Ihre ehelichen, unehelichen oder adoptierten Kinder. Erben der zweiten Ordnung sind dann Ihre Eltern oder Geschwister. Ihr Ehepartner gehört dahingegen nicht zu Ihren Verwandten und gehört daher zu keiner Ordnung. Er geht jedoch nicht leer aus, sondern erbt nach den §§ 1931 ff. BGB beispielsweise 1/4 des Nachlasses, wenn gesetzliche Erben der ersten Ordnung vorhanden sind und die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten. Außerdem wird der Nachlass bei diesem Güterstand als pauschalen Zugewinnausgleich um abermals 1/4 erhöht, § 1371 BGB. Damit Ihrem Partner jedoch das gesamte Erbe zufällt, besteht die Möglichkeit, ihn in einem Testament zu bedenken. In Betracht hierfür kommt beispielsweise ein "Berliner Testament", durch welches man sich gegenseitig als Alleinerben einsetzt. Der Erblasser ist in der Gestaltung seines Testaments weitestgehend frei (sog. Testierfreiheit). Dabei steht dem Erblasser eine Reihe von Regelungsmöglichkeiten zur Verfügung. Er kann die Erbfolge bestimmen, ein Vermächtnis anordnen oder auch Teilungsanordnungen und Auflagen in die Verfügung von Todes wegen integrieren. Auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung bietet sich in vielen Fällen an. Es gibt ebenso Fälle, in denen sich eine Vermögenstrennung im Rahmen einer Vor- und Nacherbschaft anbietet. Dies hängt von den individuellen Wünschen des Testierenden ab. Angesichts der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten und der notwendigen Beachtung von Komplikationen wie Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Ausgleichspflichten sowie erbschaftssteuerlichen Aspekten ist eine erbrechtliche Beratung unbedingt zu empfehlen.

Todesfall und Finanzen - Was Sie beachten sollten

Als Erbe sind Sie nicht verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen. Dies würde auch für zahlreiche Erben ein großes Problem darstellen, da der Nachlass überschuldet sein kann und diese Schulden im Wege der Universalsukzession ebenfalls auf die Erben übergehen, § 1967 BGB. So müssten diese unter Umständen ein hohes Darlehen an eine Bank zurückzahlen, Pflichtteilsberechtigte aus dem Erbe befriedigen oder etwa ein wertvolles Gemälde an den Empfänger eines Vermächtnisses herausgeben. Auch Bestattungskosten gehören zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten, welche von den Erben zu begleichen sind. Aus diesem Grund - um die Erben nicht in den finanziellen Ruin zu treiben - besteht für diese die Möglichkeit der Ausschlagung des Erbes in der Regel bis zum Ablauf von sechs Wochen, §§ 1942 ff. BGB. Ziehen Sie eine Ausschlagung in Erwägung, verzichten Sie aber möglicherweise auch auf die Rechte aus der Erbschaft und eventuelle Vermögenswerte. Der Nachlass fällt dann außerdem an den nächsten Erben und wenn kein weiterer existiert, an den Staat. Lassen Sie sich also von einem Rechtsanwalt für Erbrecht genauestens beraten, ob es für Sie sinnvoll ist, das Erbe auszuschlagen. Ebenfalls wichtig ist es, sich über eine eventuell anfallende Erbschaftssteuer Gedanken zu machen, die etwa für die Erbschaft sowie Vermächtnisse erhoben wird. Auch eine Schenkung unter Lebenden ist hier normalerweise nicht steuersparend, da diese auch hierbei zu zahlen sind. Nähere Regelungen hierzu finden sich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Dies enthält auch zahlreiche (teilweise) Steuerbefreiungen, etwa für Hausrat oder für Grundbesitz, welcher der Allgemeinheit zugänglich gemacht wird. Zudem bestehen Sonderregelungen für Wohnraum, welcher an Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder vererbt oder verschenkt wird. Des Weiteren finden sich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Vorschriften zur Besteuerung des Betriebsvermögens sowie zu unterschiedlichen Steuerklassen und dazugehörigen Freibeträgen. Um hier den Überblick zu bewahren und letztendlich nicht zu viel Erbschaftssteuer zu zahlen, ist es ratsam, einen Fachanwalt für Erbrecht mit Ihrem Fall zu befassen. Dieser kann genau aufschlüsseln, wie hoch die Erbschaftssteuer ausfallen wird und ob es ggf. nicht doch sinnvoller ist, das Erbe auszuschlagen.

Stiehl & Schmitt - Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Heidelberg

Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, Ihr Erbe auszuschlagen oder zu behalten, wenn Sie einen Erbschein beantragen möchten oder darüber nachdenken, ein Testament zu errichten, hat unsere Kanzlei in Heidelberg selbstverständlich für Sie Zeit. Neben der akuten Problemlösung, Anspruchsgeltendmachung und Gestaltung deckt unsere Tätigkeit auch weitere Themenfelder ab. Wir übernehmen regelmäßig Nachlasspflegschaften und sorgen auch als Testamentsvollstrecker für eine Nachlassabwicklung nach den Vorgaben des Erblassers. Unser Ziel ist es, unsere Mandanten mit der Rechtsberatung möglichst umfassend zu beraten. Viele Mandanten bitten in diesem Zusammenhang auch um eine Beratung über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Auch hier stehen wir Ihnen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung. Weil uns die erbrechtliche Gestaltung und die umfassende Beratung eine Herzensangelegenheit ist, halten wir viele Vorträge zu einzelnen Themenfeldern. Um in erbrechtlicher Hinsicht besonders viele Menschen aufklären zu können, veröffentlicht die Kanzlei zudem den Heidelberger Erbrechtsratgeber. In diesem Ratgeber, der die insbesondere an Nichtjuristen und Juristen ohne erbrechtlichen Schwerpunkt gerichtet ist und auch Beispiele sowie die wichtigsten Gesetzestexte enthält, können Sie sich über alle Themen und Fragestellungen rund um den Erbfall informieren. Wenn Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihr Vermögen nach dem Tod verteilen möchten, wen Sie dabei absichern möchten und welche Konflikte dabei entstehen können, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder Klärung sonstiger Fragen rund um einen Erbfall. Dafür können Sie jederzeit einen unserer Fachanwälte kontaktieren. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Erstberatung, die unabhängig von höheren Gegenstandswerten auf € 190,- zzgl. Mehrwehrsteuer begrenzt ist. Tätigkeiten wie die Erstellung eines Testaments können auch auf Stundensatzbasis erstellt werden, um Ihnen eine kostengünstige, rechtssichere Gestaltung zu ermöglichen. Wir freuen uns, Sie bei einem unserer Vorträge oder als Mandanten in unserer Kanzlei in Heidelberg begrüßen zu dürfen.
 
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STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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