Unsere Rechtsanwälte/Fachanwälte für den Bereich Miet und WEG-Recht

Rechtsanwalt Heidelberg Jochen Walter

Jochen Walter

Fachanwalt für Miet und WEG Recht
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Tel. +49 (0)6221 338 50-140

Fachanwalt für Mietrecht - Ihre Ansprechpartner bei Mietstreitigkeiten

Das Mietrecht ist ein in der Praxis höchst relevantes Rechtsgebiet, betrifft es doch eine Vielzahl von Personen sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite. Regelmäßig kommt es in diesem Bereich zu vielschichtigen Streitigkeiten etwa über die Nebenkostenabrechnung oder eine unerwartete Eigenbedarfskündigung, welche aufgrund der verhärteten Fronten oftmals vor Gericht landen. Hier muss nun der Richter entscheiden, ob etwa eine Mietminderung gerechtfertigt oder eine fristlose Kündigung begründet ist. Da es gerade im Mietrecht auf Einzelfallentscheidungen ankommt und das Gericht aufgrund individueller Faktoren in gleichgelagerten Fällen anders entscheiden kann, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Mietrecht mit Ihrem Fall zu befassen. Dieser kennt die gängige Rechtsprechung beispielsweise im Bereich Schönheitsreparaturen, Schadens- und Aufwendungsersatz aufgrund von Mietmängeln oder Vermieterpfandrecht und kann Sie so über Ihre Rechte und Chancen - sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen - aufklären. Ein spezialisierter Anwalt im Mietrecht, welchen Sie in unserer Kanzlei Stiehl & Schmitt in Heidelberg finden können, ist in diesem Fachbereich besonders qualifiziert, verfügt er hierin doch über besonders fundierte Kenntnisse. Diese erlangt er zunächst durch die tägliche Anwaltspraxis, in welcher er sich vorwiegend mit Miet- und Wohnungseigentumsrecht befasst. Außerdem ist es erforderlich, dass der spezialisierte Rechtsanwalt fortlaufend Lehrgänge besucht und sich so stets auf den neuesten Stand auf dem Gebiet seiner Fachrichtung bringt.Somit ist für die Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei eine Beratung immer auf dem aktuellsten Stand der Rechtssprechung. Fachanwälte befassen sich also intensiv mit einem rechtlichen Thema und können Sie durch diesen breiten Erfahrungsschatz ausführlich beraten.

Ihr Fachanwalt im Mietrecht aus der Kanzlei Stiehl & Schmitt in Heidelberg

Schönheitsreparaturklauseln und andere Bestimmungen - Wir überprüfen Ihren Mietvertrag

Der Hauseigentümer muss die Mietsache während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten - so besagt es jedenfalls § 535 I 2 BGB. In der Realität sieht dies jedoch ganz anders aus, denn oftmals werden diese Instandhaltungspflichten der mietenden Partei auferlegt. Dies ist jedoch nicht gesetzeswürdig, da § 535 I 2 BGB sogenanntes dispositives Recht enthält. Dies bedeutet, dass der Hausbesitzer durch den Mietvertrag von der gesetzlichen Regelung abweichen darf. Dem steht auch § 538 BGB nicht entgegen, demgemäß Abnutzungserscheinungen der Mietsache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch verursacht wurden, nicht dem Mieter anzulasten sind. Aus dieser aus dem Gesetz nicht ersichtlichen Verkehrssitte sind eine ganze Reihe von Rechtsstreitigkeiten über die sogenannten Schönheitsreparaturklauseln ergangen, welche oftmals auf den Mieter abgewälzt werden, der dann bei Auszug beispielsweise tapezieren oder streichen muss. Viele Schönheitsreparaturklauseln sind allerdings auch unwirksam, weswegen es regelmäßig zu Gerichtsverfahren in diesem Bereich kommt. Beispielsweise sind "starre Fristen" unzulässig, aufgrund derer ein Mieter etwa nach zwei Jahren renovieren muss, auch wenn es der Zustand der Wohnung gar nicht erfordert. Daneben kommt es häufig auch im Bereich der Nebenkostenabrechnung zu Streitigkeiten. Unzulässig ist es hier etwa, Nebenkosten wie Straßenreinigung, Gartenpflege oder Schornsteinreinigung umzuwälzen, obwohl dies im Mietvertrag gar nicht vereinbart wurde. Lesen Sie sich den Mietvertrag vor der Unterzeichnung also immer detailliert durch, so dass Sie vor dem Einzug Ihre Rechte und Pflichten kennen. Ist dies nicht eindeutig, helfen Ihnen unser spezialiserten Anwälte für Mietrecht, welche Ihren Vertrag ausführlich studieren und fehlende oder unzulässige Bestimmungen wie "Der Mieter trägt alle Nebenkosten" herausfiltern. Darüber hinaus können Sie unsere Kanzlei Stiehl & Schmitt in Heidelberg kontaktieren, wenn Sie einen Fachanwalt für Miet- und WEG Recht suchen, welcher mit Ihnen die Höhe Ihrer Nebenkostenabrechnung erörtert. Ist Ihnen beispielsweise aufgefallen, dass ein Posten der Nebenkostenabrechnung besonders hoch ausfällt, können Sie dem Hausbesitzer eine Frist setzen, innerhalb derer er die Höhe der jeweiligen Dienst- oder Werkleistung erklären muss. Solange können Sie die Nebenkosten zurückbehalten oder nur unter Vorbehalt zahlen. Immer wieder kommt es zudem vor, dass der Vermieter vermeintlich ganz unverhofft ein Schreiben an seinen Mieter schickt, in welchem er Eigenbedarf nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB anmeldet. Falls Sie sich gegen diese Eigenbedarfskündigung wehren möchten, helfen unsere Anwälte von Stiehl & Schmitt Heidelberg Ihnen auch gerne in diesem Bereich weiter, wenn die Kündigung für Sie etwa eine Härte darstellen würde oder der Eigentümer vergessen hat, eine angemessene Frist zu setzen.

Fachkundiger Rechtsbeistand auch im Wohnungseigentum und Pachtrecht

Ein speziell ausgebildter Rechtsanwalt für den Fachbereich Mietrecht befasst sich jedoch nicht ausschließlich mit der zeitweisen Überlassung von Wohn- oder Geschäftsräumen. Vielmehr ist das Rechtsgebiet auch für Wohnungseigentümer und Pächter interessant. Darüber hinaus sind unsere Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht spezialisiert auf weitere Gebiete wie Maklerrecht, Nachbarrecht sowie auf verwandte Bereiche wie Verwaltungsrecht.

Stiehl & Schmitt - Ihr Fachanwalt für Mietrecht in Heidelberg

Sollten auch Sie als Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer oder Pächter eine ohne rechtliche Hilfsmittel nicht lösbare Meinungsverschiedenheit mit Ihrem Vertragspartner, Nachbarn oder anderen beteiligten Parteien haben, so zögern Sie bitte nicht, unsere Fachanwälte zu kontaktieren. Während eines ersten Beratungstermins können Sie diesen Ihr Problem schildern und dürfen dann eine umfassende und kompetente Ausarbeitung einer Lösungsstrategie erwarten. Stiehl & Schmitt in Heidelberg freut sich, Sie demnächst als Mandant unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen und Ihnen bei Fragestellungen rund um Ihre Nebenkostenabrechnung, Mietmängeln oder Eigenbedarfskündigung zu helfen.

STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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