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Dr. Alexander Müssener
Rechtsanwalt Magister der Verwaltungswissenschaften (Mag. rer. publ.) Fachwalt für Familienrecht auftretungsbefugt an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof in Strafsachen Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Mannheim von 1994 bis 1998
Referendariat am Landgericht Mannheim von 1999 bis 2001
Studium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit Abschluss „Magister der Verwaltungswissenschaften“ (Mag. rer. publ.) von 2000 bis 2001
Rechtsanwalt seit 2001
Fremdsprachen:
Englisch, Französisch
Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Müssener vertritt Mandanten in sämtlichen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung von Eheleuten sowie nicht ehelichen Lebensgemeinschaften entstehen. Dies betrifft die gerichtliche ebenso wie die außergerichtliche Tätigkeit und umfasst die Bereiche etwa des Unterhalts, Sorgerechts, Umgangsrechts, der Vermögensauseinandersetzung und das Scheidungsverfahren an sich. Solche Streitigkeiten lassen sich vielfach durch einen Ehevertrag bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung vermeiden. Auch hierbei vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Müssener.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Verfahren, insbesondere bei Vorfällen im Straßenverkehr sowie Vermögensdelikten. Dabei beginnt unsere Tätigkeit bereits im Ermittlungsverfahren bzw. sobald Sie etwa einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten haben. Aber auch nach Erhalt eines Bußgeldbescheides, eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Müssener als Verteidiger zur Verfügung.
Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Dr. Müssener sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber. Häufiger Anlass für Streitigkeiten sind dabei Kündigungen, Lohnforderungen des Arbeitnehmers oder Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers. Herr Rechtsanwalt Dr. Müssener hat im Arbeitsrecht bereits die theoretischen Voraussetzungen für den Erwerb des Fachanwaltstitels erworben.
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