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Andreas Stiehl
Partner der Sozietät, Rechtsanwalt und
Dipl.-Verwaltungswirt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
auftretungsbefugt an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht

Ausbildung:
Diplomstudiengang an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
(Staatsexamen 1990)

Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht Karls Universität Heidelberg sowie
der Macquarie University of Sydney/Australia. Referendariat am Landgericht Heidelberg
sowie am Regierungspräsidium Karlruhe. (Erstes Staatsexamen 1994, Zweites
Staatsexamen 1997)

Fachlehrgang über die Deutsche Anwalt Akademie zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
(Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht 2003)

Derzeit Promotionsvorhaben an der Universität Leipzig am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Arbeits- und Sozialrecht bei Prof. Dr. Burkhard Boemke.Thematik der Doktorarbeit:
Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge

Sprachen:
Englisch, Französisch

Schwerpunkte im Bereich des Arbeitsrechts:
Arbeitsrechtliche Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei den Themen
- Arbeitsverträge
- Gehaltsfragen
- Sonderzahlungen wie Weihnachtsgratifikation
- Kündigungen (ordentliche sowie fristlose Kündigungen)
- Aufhebungsverträge bzw. Abwicklungsvereinbarungen
- Abfindungsfragen sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Optimierung
- Abmahnungen
- Versetzungen
- Arbeitszeugnisse
- Befristungsproblematiken
- Teilzeitarbeitsverhältnisse
- Urlaubsansprüche und Urlaubsgeld
- Leitende Angestellte
- Besonderer Kündigungsschutz bei schwerbehinderten Menschen
- Zustimmungsverfahren über das Integrationsamt (früher Hauptfürsorgestelle)
- Mutterschutz und Erziehungszeit
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Arbeitnehmerhaftung
- Scheinselbständigkeit
- Arbeitslosengeld
- Betriebliche Altersvorsorge

Darstellung der Tätigkeitsbereiche:
Herr Rechtsanwalt Andreas Stiehl betreut das Referat des Arbeitsrechts und damit
einen der Hauptschwerpunkte der Kanzlei Stiehl & Schmitt.

Die Kanzlei ist sowohl auf die Vertretung von Arbeitnehmern als auch überwiegend
ortsansässiger Unternehmen ausgerichtet und ist insofern mit den Problematiken und
Vorstellungen beider Lager vertraut.

Wir vertreten und beraten unsere Mandanten in erster Linie in Kündigungsstreitigkeiten,
Befristungs- und Lohnproblematiken. Weitere Schwerpunkte liegen in der Gestaltung
von Arbeitsverträgen als auch Aufhebungsvereinbarungen.

Herr Rechtsanwalt Andreas Stiehl ist spezialisiert auf Beratung und Prozessführung im Arbeitsrecht
und ist sowohl im Bereich des Individual- als auch des Kollektivarbeitsrechts tätig. Er ist an allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und am Bundesarbeitsgericht auftrittsberechtigt.

Neben dem Arbeitsrecht leitet er das Referat Verkehrsrecht und Verkehrsunfallrecht.
Bestreben der Kanzlei ist es, in diesem Bereich Unfallopfern Schadensersatzansprüche
wie Schmerzensgeld, Verdienstausfälle, Unterhaltsansprüche, Schäden im Bereich der
Haushaltsführung und vieles mehr gleichsam für die Zukunft zu sichern. Auch die
Regulierung von Fahrzeugschäden wird durch die Kanzlei sichergestellt. Herr Rechtsanwalt
Andreas Stiehl betreut im Verkehrsunfallbereich überwiegend die Groß- und Personenschäden von
existenzieller Bedeutung.