Jochen WalterPortrait von Rechtsanwalt Jochen Walter aus Heidelberg

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

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Tel. +49 (0)6221 338 50-140

Ausbildung:

Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Rechtsreferendariat am Landgericht Karlsruhe
Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer
Zweijährige Anwaltstätigkeit in einer Kanzlei im Raum Offenburg mit Schwerpunkten Miet-, Verkehrs- und Strafrecht
Zulassung als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Januar 2010

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein
  • Anwaltsverein Heidelberg e.V.
  • Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Darstellung der Tätigkeitsbereiche:

Herr Rechtsanwalt Walter leitet die Referate Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht), Werkvertragsrecht/privates Baurecht sowie gemeinsam mit dem Kollegen Zehrtisch das Referat Strafrecht.

Mietrecht/Wohnungseigentumsrecht:

Herr Rechtsanwalt Walter berät und vertritt Vermieter und Mieter in allen Bereichen mietrechtlicher Auseinandersetzungen, gerichtlich und außergerichtlich, insbesondere bei Kündigungen, Räumungsklagen, Mieterhöhungen, Mängeln und Schäden der Mietsache und deren rechtlicher Geltendmachung. Auch berät Herr Rechtsanwalt Walter bei der Gestaltung von Mietverträgen, die besonders im Gewerberaummietrecht von elementarer Bedeutung sind. Gleiches gilt für das Pachtrecht. Herr Rechtsanwalt Walter berät und vertritt sowohl Wohnungseigentümer wie auch Hausverwaltungen in allen Bereichen des WEG-Rechts, insbesondere zu den Themen bauliche Veränderungen, Sanierungen, Beschlussfassung und Anfechtung, Wohngeldabrechnungen oder Nutzungsänderungen. Auch das Nachbarrecht, welches sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Nachbarrechtsgesetz BW ergibt, ist Gegenstand des Fachanwaltsbereich Miet- und WEG-Recht, weswegen Ihnen Herr Rechtsanwalt Walter auch in allen hieraus sich ergebenden Rechtsfragen beratend und vertretend zu Verfügung steht.

Werkvertragsrecht/privates Baurecht:

Hierbei liegt der Schwerpunkt in der Durchsetzung von Forderungen des Werkunternehmers aus Bau- und Werkverträgen jeder Art sowie Geltendmachung der Rechte des Auftraggebers/Bauherrn bei Mängeln der Werkleistung, Verzug des Unternehmers oder Problemen der Abrechnung.

STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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