Olivier Jérôme Delacroix
Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht auftretungsbefugt an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof in Strafsachen
Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht Karls Universität Heidelberg
und Lausanne,
Referendariat im Landgerichtsbezirk Darmstadt.
Universitäre Ausbildung u.a. mit Schwerpunkten im Strafrecht und Europarecht,
Praktische Ausbildung u.a. in der Rechtsabteilung der Mannheimer Verkehrs- und
Versorgungsbetriebe sowie in einer Rechtsanwaltskanzlei in Sydney.
Fremdsprachen:
Französisch, Englisch, Spanisch
Zusatzqualifikationen:
Erwerb der theoretischen Voraussetzungen des Fachanwaltstitels im Arbeitsrecht,
Lehrtätigkeit in zwei privaten Ergänzungsschulen
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Arbeitsrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Reiserecht
- Verkehrsrecht
- Strafrecht
- Schuldrecht
Herr Rechtsanwalt Olivier Jérôme Delacroix leitet die Referate Verkehrsrecht, Strafrecht sowie das
allgemeine und besondere Schuldrecht.
Herr Rechtsanwal Olivier Jérôme Delacroix vertritt Geschädigte und Schädiger im Bereich des
Verkehrs-
und Haftungsrechts, insbesondere bei der außergerichtlichen wie gerichtlichen Regulierung
von Verkehrs- und anderen -unfällen sowie im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen.
Hierzu gehört ebenso die Verteidigung der Mandanten bei Straf- und
Ordnungswidrigkeitsverfahren
im Falle des Erlasses eines Bußgeldbescheides oder
Strafbefehls ebenso wie im Falle der
Anklageerhebung mit nachfolgender
Hauptverhandlung.
Im Referat Schuldrecht geht es vorwiegend um Leistungsstörungen, d.h. Unmöglichkeit,
Verzug, Mängel sowie die verschiedenen Rechtspositionen, die sowohl Verbrauchern
als auch Unternehmern im Fall unzureichender Erfüllung vertraglicher Pflichten zustehen.
Im Rahmen seiner Tätigkeitsschwerpunkte führt Herr Rechtsanwalt Olivier Jérôme Delacroix
Mandate aus den
Bereichen des allgemeinen Zivilrechts, wobei er sich auf Fragen der
Vertragsauslegung
und AGB-rechtliche Fallgestaltungen konzentriert, ferner des Reiserechts
sowie in
Komplementärfunktion zu Herrn Rechtsanwalt Andreas Stiehl auch des Arbeitsrechts.
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