Testament aufsetzen – die Kanzlei "Stiehl & Schmitt" in Heidelberg unterstützt Sie dabei

Eine vergessene Unterschrift, ein falsch geschriebener Name, zweifelhafte Formulierungen in Bezug auf ein Vermächtnis: Schnell wird der letzte Wille so zum großen Fragezeichen für vermeintliche Erben, Anwälte und Richter. Unter Umständen ist es gar ungültig, so dass Ihr Nachlass nicht an die gewünschte Person übergeben wird. Vielleicht haben Sie Ihr Testament auch so gut zur Seite gelegt, dass es nach Ihrem Tode nicht mehr auffindbar ist. Letztlich vergessen einige Menschen auch gänzlich, dass Sie ein Testament aufsetzen sollten, um Unklarheiten über den Nachlass vorzubeugen. All diese Szenarien können dazu führen, dass es nach Ihrem Tod zu Familienstreitigkeiten kommt und Ihr letzter Wille unerfüllt bleibt. Befassen Sie sich daher frühzeitig mit Ihrer letztwilligen Verfügung und treten Sie mit unseren Rechtsanwälten der Kanzlei "Stiehl & Schmitt" in Heidelberg in Kontakt. So stellen Sie sicher, dass Ihr Testament keinerlei Fehler aufweist und Ihr Wille durchgesetzt werden kann. Dies ist besonders dann wichtig, wenn Sie die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen möchten oder keinerlei gesetzliche Erben existieren.

Ein handschriftlicher Schriftzug Testament

Was ist ein Testament und wie wird es richtig verfasst?

Die folgenden Ausführungen beziehen sich zunächst auf das handschriftliche Testament. Die Anwälte der Kanzlei Stiehl & Schmitt in Heidelberg erklären Ihnen, welche Form Ihr Testament aufweisen muss, damit es rechtsgültig ist. Zunächst sollten Sie Ihr Testament selbst verfassen. Sie dürfen sich also nicht etwa von Ihrem Ehepartner helfen lassen. Darüber hinaus müssen Sie Ihren letzten Willen handschriftlich erklären. Die Nutzung eines Computers oder Notebooks ist also ausgeschlossen. Daneben muss das Testament mit Angaben zu Ort und Datum versehen sein. So wird sichergestellt, dass es sich um die aktuellste Version handelt. Unerlässlich ist ferner Ihre Unterschrift am Ende Ihres Textes. Sinnvollerweise sollten Sie zudem leserlich schreiben und Ihren Willen sehr präzise formulieren, um Missverständnissen vorzubeugen. Spätere Ergänzungen sind erlaubt, müssen jedoch erneut unterschrieben und mit Ort sowie Datum versehen werden. Letztlich sollten Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort aufbewahren. Neben einem handschriftlichen Testament können Sie zudem andere Arten der Verfügung von Todes wegen wählen. Hierzu zählt beispielsweise das notarielle Testament, welches - wie der Name bereits vermuten lässt - vor einem Notar erklärt wird. Er prüft Ihre Testierfähigkeit. Darüber hinaus wird Ihr Testament amtlich verwahrt und im Falle Ihres Todes ohne Mithilfe der Erben eröffnet. Daneben ist ein notarielles Testament fälschungssicher. Andererseits müssen Sie für die Leistungen des Notars bezahlen. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Eheleuten steht zudem die Möglichkeit offen, ein sogenanntes "Berliner Testament" aufzusetzen. Durch dieses setzen Sie sich zunächst gegenseitig als Erben ein. Des Weiteren wird gemeinsam bestimmt, an wen das Vermögen fallen soll, wenn auch der zweite Partner verstirbt. Dadurch wird vermieden, dass nach dem Tod eines Ehepartners die gemeinsamen Kinder als gesetzliche Erben die Hälfte oder Dreiviertel des Nachlasses erhalten. Außerdem ist es möglich, einen sogenannten Erbvertrag mit einer anderen Person abzuschließen. Dies ist beispielsweise unter Eheleuten üblich, die den Erbvertrag häufig mit ihrem Ehevertrag verbinden. Der Erbvertrag bewirkt im Unterschied zum Testament, dass der Vertragspartner eine sogenannte Anwartschaft auf das Erbe erhält. Er sichert sich sozusagen eine stärkere Position, so dass der Erblasser beispielsweise später nicht mehr von dem Erbvertrag abweichen darf.

Was passiert mit Ihrem Vermögen, wenn kein Testament aufgesetzt wurde?

Haben Sie kein Testament aufgesetzt, so geht Ihr Vermögen nach Ihrem Tode automatisch an die sogenannten gesetzlichen Erben über. Diese werden Ihre Rechtsnachfolger, übernehmen also all Ihre Vermögenswerte, aber auch Ihre Schulden. Gesetzliche Erben werden in Ordnungen unterteilt, die Sie in den Paragraphen 1924 bis 1936 BGB finden können. So sind Erben 1. Ordnung beispielsweise Ihre Kinder. Sollten Sie jedoch keine Kinder haben, so geht Ihr Nachlass an die Erben 2. Ordnung. Dies sind zunächst Ihre Eltern. Leben diese nicht mehr, so erben Ihre Geschwister. Es existieren noch weitere Ordnungen, so dass zahlreiche Fallkonstellationen möglich sind. Lassen Sie sich daher von den Rechtanwälten für Erbrecht der Kanzlei "Stiehl & Schmitt" in Heidelberg umfassend beraten. Beachten Sie weiterhin, dass Ihr Ehepartner nicht mit Ihnen blutsverwandt ist und nicht automatisch alles erbt. Wollen Sie also Ihren Partner zum Alleinerben einsetzen, so ist ein Testament unabdinglich. Liegt ein solches nicht vor, so erhält Ihr Ehegatte "nur" einen geringen gesetzlichen Erbteil. Wie dies mit Ihrem gewählten Güterstand zusammenhängt, erklären unsere Anwälte der Kanzlei "Stiehl & Schmitt" in Heidelberg Ihnen gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch.

Kann eine Person gänzlich als Erbe ausgeschlossen werden?

Durch ein Testament scheidet zwar die gesetzliche Erbfolge aus. Sie können bestimmte Personen jedoch nicht vollends vom „Erbe“ Ihres Vermögens ausschließen. Verfügen Sie beispielsweise in Ihrem Testament, dass Ihr Sohn oder Ihre Ehefrau enterbt werden sollen, so erhalten diese trotzdem einen Pflichtteil. Dieser beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlich für den enterbten Erben vorgesehenen Betrages.

Testament aufsetzen mit Unterstützung der Kanzlei "Stiehl & Schmitt" Heidelberg

Sie sehen also, dass sich beim Verfassen Ihres Testamentes zahlreiche Fehler einschleichen können, welche Ihr Testament letztlich unwirksam machen. Daneben bewirken auch ungenaue Formulierungen oder missverständliche Äußerungen, dass letztendlich nicht die von Ihnen gewünschte Person als Erbe eingesetzt wird. Um dies zu vermeiden, wenden Sie sich an unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Heidelberg. Diese erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Testament aufsetzen müssen, damit es seine Gültigkeit erlangt. In unserer Kanzlei "Stiehl & Schmitt" in Heidelberg arbeiten zudem drei Fachanwälte für Erbrecht. Dr. jur. Achim Schmitt, Maria Förster und Christian Berger sind echte Experten auf dem Gebiet und verfügen über jahrelange Erfahrung. Dies bedeutet, dass die Rechtsanwälte die aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht sowie die Gesetzeslage genau kennen. Ferner mussten sie zahlreiche Lehrgänge besuchen und Prüfungen bestehen, um den Fachanwaltstitel zu erhalten. Sie haben sich also intensiv mit erbrechtlichen Problemstellungen auseinandergesetzt und bilden sich auch zukünftig weiter. Vertrauen Sie also auf das Fachwissen unserer Rechtsanwälte der Kanzlei "Stiehl & Schmitt" in Heidelberg und zögern Sie nicht, sich bei Fragen zum Erbrecht mit ihnen in Verbindung zu setzen.

STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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