Julian GerickeRechtsanwalt Julian Gericke

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
LL.M (Speyer)
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Tel. +49 (0)6221 338 50-152

Ausbildung:

Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Postgraduierten-Studium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer (Master of Laws - LL.M. in Staat und Verwaltung in Europa)

Rechtsreferendariat am Landgericht Mosbach. Seit März 2017 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Fremdsprachen:

Englisch

Zusatzqualifikationen:

  • Fachanwaltslehrgang zum Erwerb des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“
     

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein
  • Anwaltsverein Heidelberg e.V.
  • Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
     

Darstellung der Tätigkeitsbereiche:

Tätigkeitsschwerpunkte des Herrn Rechtsanwalt Gericke sind das Arbeitsrecht und das Allgemeine Vertragsrecht.

Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Gericke berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich und gerichtlich, insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen, Zeugnisstreitigkeiten und Gehaltsfragen. Zudem gehören die Erstellung und Prüfung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen zu seinem Aufgabenbereich. Ebenso berät er bei Rahmenproblematiken im sozialversicherungsrechtlichen Bereich hinsichtlich Sperrzeit-Problematiken oder der Problematik des Anrechnens von Abfindungszahlungen auf Leistungen der Agentur für Arbeit.

Vertragsrecht

Im Rahmen des Allgemeinen Vertragsrechts berät Herr Rechtsanwalt Gericke Verbraucher und Unternehmer in vertragsrechtlichen Fragestellungen etwa zu Kaufverträgen, Werkverträgen oder Dienstverträgen. Der Schwerpunkt liegt hier in der Auslegung vor Vertragsklauseln und der Geltendmachung von Rechten aus dem jeweiligen Vertrag.

Mietrecht/Wohnungseigentumsrecht:

Herr Rechtsanwalt Gericke berät und vertritt Vermieter und Mieter in allen Bereichen mietrechtlicher Auseinandersetzungen, gerichtlich und außergerichtlich, insbesondere bei Kündigungen, Räumungsklagen, Mieterhöhungen, Mängeln und Schäden der Mietsache und deren rechtlicher Geltendmachung. Auch berät Herr Rechtsanwalt Gericke bei der Gestaltung von Mietverträgen, die besonders im Gewerberaummietrecht von elementarer Bedeutung sind. Gleiches gilt für das Pachtrecht. Herr Rechtsanwalt Gericke berät und vertritt sowohl Wohnungseigentümer wie auch Hausverwaltungen in allen Bereichen des WEG-Rechts, insbesondere zu den Themen bauliche Veränderungen, Sanierungen, Beschlussfassung und Anfechtung, Wohngeldabrechnungen oder Nutzungsänderungen.

Werkvertragsrecht/privates Baurecht:

Hierbei liegt der Schwerpunkt in der Durchsetzung von Forderungen des Werkunternehmers aus Bau- und Werkverträgen jeder Art sowie Geltendmachung der Rechte des Auftraggebers/Bauherrn bei Mängeln der Werkleistung, Verzug des Unternehmers oder Problemen der Abrechnung.

 

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Arbeitsrecht
  • Kündigungen
  • Kündigungsschutz von Arbeitnehmern
  • Aufhebungsverträge und Abwicklungsvereinbarungen
  • Abfindungsfragen
  • Abmahnungen
  • Befristungsproblematiken
  • Arbeitsverträge
  • Arbeitszeugnisse
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Kaufverträge
  • Werkverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Mängel- und Gewährleistungsrechte
  • Schadensersatz
  • Wohnraum- und Gewerberaummietrecht, Pachtrecht
  • Kündigungen
  • Räumungsklagen
  • Gewährleistungsrechte, insb. bei Mängeln der Mietsache
  • Mieterhöhungen
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Vertragsgestaltung
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Beschlussfassung und Anfechtung
  • Bauliche Veränderungen/ Sanierungen
  • Gestaltung und Änderung von Teilungserklärungen
  • Nutzungsänderungen
  • Wohngeldabrechnung, Forderungsinkasso
  • Beratung und Betreuung von Hausverwaltungen
  • Werkvertragsrecht/Privates Baurecht
  • Mängelgewährleistung
  • Forderungsinkasso für Handwerker und Bauunternehmer
  • Werklohnabrechnungen
  • Prüfung und Beratung von Werk-, Bau- und Bauträgerverträgen
  • Nachbarrecht
  • Verstöße gegen Abstands- und Höhenvorschriften
  • Abwehr von Immissionen (Lärm, Schmutz u.a.)
  • Überbau, Wegerechte etc.

STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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