Anders bei einem „normalen“ Angestelltenverhältnis gelten bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst bzw. Beamten besondere Regelungen, sollte es zu einer betriebsbedingten Kündigung kommen. Sie unterliegen unter anderem dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Sind Sie im öffentlichen Dienst tätig, Beamter und haben Fragen zu betriebsbedingten Kündigungen?

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So laufen Kündigungen im öffentlichen Dienst und bei Beamten ab

Ist ein Angestellter im öffentlichen Dienst oder als Beamter tätig und erhält eine betriebsbedingte Kündigung, greift hierbei oftmals TVöD. Dabei handelt es sich um einen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.

Allerdings ist erst einmal zu klären, ob Sie überhaupt zur Personengruppe angehören, bei der TVöD greift. Denn das ist nicht bei allen Angestellten der Fall. So beispielsweise bei Mitarbeitern, die an Universitäten tätig sind.

Auch der Beamtenstatus ist ein Unterschied

Gleiches gilt, wenn Sie nicht normal im öffentlichen Dienst, sondern als Beamter angestellt sind. Denn dann gilt bei Ihnen der sogenannte Beamtenstatus. Liegt in diesem Falle eine betriebliche Kündigung vor, gelten dabei automatisch die Vorschriften und Regelungen für Beamte des Bundes und Landesbeamte.

Des Weiteren ist bei einem Beamtenstatus nicht von einer Kündigung, sondern Entlassung die Rede. Welche Regeln für eine Entlassung gelten, ist vom Bundesland abhängig, in dem Sie angestellt sind. Hier hilft ein Blick auf das Bundesbeamtengesetz für Bundesbeamte.

TVöD und weitere Tarifverträge im öffentlichen Dienst

Ein Blick auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zeigt, dass er überwiegend für Angestellte des Bundes greift. Sind Sie hingegen Angestellter des Landes (eines Bundeslandes oder einer bestimmten Kommune), gelten in Ihrem Falle die Vorschriften des Tarifvertrages der Länder (TV-L). Bis auf Hessen (TV-H) gelten alle hierin enthaltenen Regelungen und Vorschriften.

Innerhalb der Vorschriften des Tarifvertrages sind auch die Vorschriften und Maßgaben nachzulesen, die im Falle einer Kündigung greifen.

Hier finden Sie die Regelungen für Kündigungen:

  • Angestellte des Bundes: §§ 30 ff. TVöD
  • Angestellte der Länder: §§ 30 ff. TV-L

Welche Kündigungsfristen gelten im öffentlichen Dienst?

Sind Sie im öffentlichen Dienst tätig, greifen bei Ihnen nicht mehr die herkömmlichen gesetzlichen Kündigungsfristen. Dies wäre lediglich bei anderen Arbeitnehmern der Fall, die bei einem privaten Arbeitgeber angestellt sind.

Vielmehr finden Sie die Kündigungsfristen vom öffentlichen Dienst im § 34 TVöD. Hier sind die jeweiligen Kündigungsfristen nacheinander gestaffelt und je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit unterschiedlich.

Dabei gelten bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis folgende Kündigungsfristen:

Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst

Befinden Sie sich hingegen in einem befristeten Arbeitsvertrag, gelten hierfür Sonderregelungen.

Gibt es im öffentlichen Dienst bei Kündigung eine Abfindung?

Kommt es im öffentlichen Dienst zu betriebsbedingten Kündigungen mit Personalabbau, ist auch hier die Zahlung einer Abfindung möglich.

Abfindungen und die entsprechenden Regelungen sind dabei in den jeweiligen Tarifverträgen geregelt. So beispielsweise im Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA), der für Angestellte von Kommunen und des Bundes gilt.

Hierin ist festgelegt, dass eine Abfindung in Form von einem halben, bis hin zu sieben Monatsgehältern abhängig ist. Das ist aber nur dann der Fall, wenn es zu einer betriebsbedingten Kündigung von mehreren Arbeitnehmern kommt.

Sie haben Fragen zu betriebsbedingten Kündigungen im öffentlichen Raum? Kontaktieren Sie uns!

Sie sind Beamter oder allgemein im öffentlichen Dienst tätig und haben eine Kündigung erhalten? In diesem Falle stehen wir jederzeit unter der Telefonnummer (06221) 338 50-0 zur Verfügung. Sie können uns auch eine E-Mail senden.

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