Ihnen liegt eine betriebsbedingte Kündigung aufgrund einer Geschäftsaufgabe vor? Das erfahrene Team von Stiehl & Schmitt unserer Rechtsanwaltskanzlei in Heidelberg kennt sich auf dem Gebiet Arbeitsrecht hervorragend aus. Bei rechtlichen Fragen stehen die Fachanwälte jederzeit unter der Telefonnummer (06221) 338 50-0 zur Verfügung. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail senden. Wir sind für Sie da!

Betriebsbedingte Kündigungen sind nicht immer wirksam!

Bei einer Geschäftsaufgabe wird ein Betrieb vollständig geschlossen und gleichzeitig der ganzen Belegschaft gekündigt. In vielen Fällen sind die Kündigungen wirksam, es gibt aber auch Ausnahmen. Dann lohnt es sich, gegen die betriebsbedingte Kündigung vorzugehen. In erster Linie sollten Sie sich darum bemühen, eine hohe Abfindung zu erreichen.

Wann darf ein Arbeitgeber bei Geschäftsaufgabe kündigen?

Zunächst einige wichtige Voraussetzungen, die der Arbeitgeber erfüllen muss:

  • Eine Kündigung muss immer schriftlich erklärt werden.
  • Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat? In diesem Falle muss der Arbeitgeber vorher beim Betriebsrat das Thema Kündigung vorsprechen.
  • Darüber hinaus ist der Arbeitgeber bei der Entlassung mehrerer Angestellter (Massenentlassung) dazu verpflichtet, eine Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit zu machen. Hierbei gelten gewisse Schwellenwerte (§ 17 Abs. 1 KSchG).
  • Der Arbeitgeber muss die geltenden Kündigungsfristen beachten. Bei einer betriebsbedingten Kündigung liegen fast nur ordentliche Kündigungen vor. Hierbei greift also die gesetzliche Kündigungsfrist.

Eine Geschäftsaufgabe (Betriebsschließung) kann vielerlei Gründe haben. Häufig hat sie wirtschaftliche Gründe, etwa weil Auftraggeber wegfallen und der Umsatz einbricht. Folglich wird ein Betrieb oder mehrere Einzelbetriebe geschlossen.

Ist von einem Betrieb die Rede, ist des Weiteren damit nicht zwangsläufig das vollständige Unternehmen gemeint. Denn ein großes Unternehmen besteht häufig aus mehreren Betrieben (Standorten). Ist ein Standort nicht mehr wirtschaftlich, etwa weil der Umsatz einbricht, erfolgt dessen Schließung. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Niederlassung einer Bank oder die Filiale einer Einzelhandelskette handeln.

Keine Hinterfragung der wirtschaftlichen Lage

Bei einer Geschäftsaufgabe ist auch von Bedeutung, dass die Entscheidung des Arbeitgebers nicht überprüft wird. Es findet also seitens des Arbeitsgerichts keine Überprüfung und Hinterfragung der wirtschaftlichen Lage statt. In der Regel sind die Kündigungen deshalb wirksam. Liegt und lag wirklich eine schlechte wirtschaftliche Lage vor, sodass der Betrieb schließen musste? In diesem Falle ist eine Überprüfung wichtig.

Schwangere bei einer betriebsbedingten Kündigung

Liegt bei Schwangeren eine betriebsbedingte Kündigung bei Geschäftsaufgabe vor, profitieren sie von einem besonderen Kündigungsschutz. Denn hier ist eine ordentliche Kündigung grundsätzlich unwirksam. Anders sieht es hingegen aus, wenn sich der Arbeitgeber eine Zustimmung bei den Behörden einholt.

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

In bestimmten Situationen und Fällen ist eine betriebsbedingte Kündigung durch eine Geschäftsaufgabe allerdings unwirksam. Ist das bei Ihnen auch der Fall, können Sie mit der Kündigung vor das Arbeitsgericht ziehen und sie anfechten. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine hohe Abfindung auszuhandeln.

Im Folgenden Fällen ist eine Kündigung unwirksam:

  • Verfrühte Kündigung: Der Arbeitgeber darf Ihnen nicht bereits einige Monate vorher kündigen, um den Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt zu schließen. Bei einer derartigen verfrühten Kündigung können Sie dagegen angehen und sich einige Monatsgehälter holen.
  • Etappenstilllegungen: Wird ein Betrieb nach und nach geschlossen, ist der Arbeitgeber in diesem Falle dazu verpflichtet, eine Sozialauswahl durchzuführen. Dabei ist ein Blick auf die vollständige Belegschaft zu werden, die sozial stärksten Arbeitnehmer werden zuerst entlassen.
    Dabei gelten folgende Kriterien:
    • Alter
    • Mögliche Unterhaltspflichten
    • Dauer des Arbeitsverhältnisses
    • Weitere Kriterien wie beispielsweise Behinderung
  • Keine endgültige Betriebsschließung: Der Arbeitgeber muss im Begriff sein, den Betrieb vollständig und endgültig zu schließen. Ist das nicht der Fall und der Arbeitgeber möchte den Betrieb beispielsweise später erneut aufnehmen, ist eine Kündigung unwirksam.

Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung bei Geschäftsaufgabe erhalten? Sprechen Sie uns an!

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