Abgabenordnung: Sicher durch das steuerliche Verfahrensrecht mit Stiehl & Schmitt in Heidelberg

Steuerliches Verfahrensrecht in der Abgabenordnung bildet die Grundlage des Besteuerungsverfahrens über die einzelnen steuerlichen Teilbereiche hinweg. Dieses Verfahrensrecht für Steuern definiert auch die Strafrechtstatbestände im Steuerrecht wie Steuerhinterziehung. In der Auseinandersetzung mit den Steuerbehörden sind Kenntnisse der Abgabenordnung (AO) deshalb von größter Bedeutung.

Lassen Sie sich in steuerlichen Verfahrensfragen von einem kompetenten und spezialisierten Anwalt für Verfahrensrecht beraten sowie vertreten. Das Verfahrensrecht in der AO ist komplex und entscheidet über bedeutende Fragen im gesamten Besteuerungsverfahren. Wahren Sie Ihre rechtlichen Interessen und Ihre Rechtsposition von Anfang an kompetent begleitet durch einen erfahrenen Rechtsanwalt.

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In Heidelberg sind wir in der Kanzlei Stiehl & Schmitt unter anderem auf steuerliches Verfahrensrecht spezialisiert.


Grundsätzliches zur Abgabenordnung

Experten bezeichnen die Abgabenordnung (AO) gern als Steuergrundgesetz oder allgemeines Steuerrecht. Die AO verklammert mit den grundsätzlichen Regelungen zum Besteuerungsverfahren die vielen Teilbereiche des Steuerrechts. Hier enthält sie unter anderem Regelungen zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen sowie zur Steuerfestsetzung und -vollstreckung. Einen wesentlichen Teil dieses Gesetzes bildet auch das Steuerstrafrecht und -ordnungswidrigkeitengesetz. Rechtliche Auseinandersetzungen im Steuerrecht haben deshalb immer Berührungspunkte mit der AO. Auch im Zollrecht hat die AO Bedeutung, wenn sie auch hinter dem Zollkodex zurücktritt.

Der Anwalt für Verfahrensrecht

In der AO geht es um grundsätzliche Fragen der Besteuerung. Diese sind in der Regel auch maßgeblich für die Frage, ob ein steuerstrafrechtliches Delikt verwirklicht wurde. Ihr Rechtsanwalt für Verfahrensrecht begleitet Sie in Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden zu grundsätzlichen Steuerverfahrensfragen. Ebenso vertritt er Sie in Verfahren vor den Finanzgerichten, in denen Fragen der AO Gegenstand sind. Daneben wird der Anwalt für Verfahrensrecht als Strafverteidiger tätig, wenn Ihnen eine steuerstrafrechtliche Verfehlung zur Last gelegt wird. Das Verfahrensrecht in der AO ist eine rechtliche Spezialmaterie. Die Bewältigung der komplexen Fragen erfordert aktuelle Fachkenntnisse und Routine im Umgang mit dem Steuerverfahren.

Steuerstrafrecht in der AO

Die Straf- und Bußgeldvorschriften bilden in der Abgabenordnung einen eigenen Teil. Hier sind die materiellen Vorschriften über Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten neben den besonderen Bestimmungen über das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geregelt. Finanzbehörden können in Steuerstrafverfahren selbst ermitteln. Dabei können sie die Steuerfahndung/Zollfahndung einsetzen.

Im Fokus des Steuerstrafrechts steht die Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Sie wird flankiert von einer Besonderheit, die es in dieser Form nur im Steuerverfahrensrecht gibt: Unter bestimmten Umständen ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO möglich. An diese Selbstanzeige werden strenge Anforderungen gestellt. Es sind eine Reihe von Details zu beachten, damit es zu einer wirksamen und vor allem strafbefreienden Selbstanzeige kommen kann. Die Selbstanzeige ist nicht zu jedem Zeitpunkt der Ermittlungen in Steuerstrafverfahren möglich.

Typische Rechtsprobleme mit Bezug zur Abgabenordnung

Sie streiten mit dem Finanzamt über die Festsetzung von Verspätungszuschlägen? Sie möchten beim Finanzamt eine Stundung einer Steuerforderung erreichen? Oder haben Sie Fragen zum Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzbehörden? Hier möchten Sie etwa mit einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid vorgehen? Sie interessieren sich dafür, wann eine Steuerforderung verjährt? Für Sie ist es wichtig zu wissen, wie das Finanzamt eine Vollstreckung von Steuerforderungen durchführen kann?

Bei allen diesen angesprochenen Themen ist die Abgabenordnung maßgeblich und Ihr Anwalt für Verfahrensrecht Ihr erster Ansprechpartner.

Warum in die Kanzlei Stiehl & Schmitt im steuerlichen Verfahrensrecht?

Die Kanzlei vereint Anwältinnen und Anwälte verschiedener Spezialisierungen unter einem Dach in Heidelberg. Hier finden Sie nicht nur Experten im materiellen Steuerrecht, sondern auch im Verfahrensrecht rund um die AO. Sie finden hier Ansprechpartner, die Sie umfassend zur Abgabenordnung beraten. Ebenso werden Sie engagiert und kompetent in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen zu Fragen der AO vertreten. Die Anwälte der Kanzlei Stiehl & Schmitt begleiten Sie umsichtig und professionell durch das komplexe Rechtsgebiet Abgabenordnung.

Ob Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides haben oder vorläufigen Rechtsschutz benötigen, wir sind im Verfahrensrecht im Steuerrecht an Ihrer Seite. Da wir Kenntnisse im materiellen Steuerrecht und hohe verfahrensrechtliche Kompetenz miteinander verknüpfen, haben Sie in Ihren steuerlichen Angelegenheiten Experten mit Weitblick an Ihrer Seite. Gerade auch in steuerstrafrechtlichen Fragen gehen materiell-rechtliche Steuerfragen mit Verfahrensfragen eine besonders enge Verbindung ein.

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Vereinbaren Sie in Angelegenheiten der Abgabenordnung jetzt einen ersten Beratungstermin in der Kanzlei. Beachten Sie, dass in vielen steuerlichen Verfahrensfragen Fristen zu beachten sind. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden so schnell wie möglich anwaltliche Beratung und Vertretung suchen. Nur so ist gewährleistet, dass wir Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich wahren können.

Wir halten kurzfristige Termine für Sie bereit. In angenehmer, professioneller Kanzleiatmosphäre erwarten wir Sie und nehmen uns Zeit für Ihr Rechtsproblem im Bereich der AO.

Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns noch heute.

STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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