Arbeitnehmer, die mindestens 55 Jahre als sind, gehören zu den sogenannten älteren Mitarbeitern. Droht eine betriebsbedingte Kündigung oder Sie haben eine erhalten? In diesem Falle besteht durchaus die Möglichkeit, beispielsweise von der Sozialauswahl Gebrauch zu machen. Alle weiteren wichtigen Punkte und Informationen zum Thema erhalten Sie auf dieser Seite. Wünschen Sie durch unsere Fachanwälte eine direkte rechtliche Auskunft und Beratung?

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Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer

Eine genaue juristische Bezeichnung für Arbeitnehmer mit einem Alter von über 55 Jahren gibt es nicht. Allerdings werden Arbeitnehmer, die 55 Jahre und älter sind, im Allgemeinen als ältere Arbeitnehmer bezeichnet.

Mit dem zunehmenden Alter ist es für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunehmend schwerer, nach einer Kündigung einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Das liegt einerseits daran, dass ältere Arbeitnehmer oftmals weitaus teurer als neue sind. Des Weiteren ist das Risiko bei älteren Arbeitnehmern weitaus höher, gesundheitliche Probleme zu bekommen und häufiger bzw. vollständig auszufallen.

Einen besonderen Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer gibt es nicht

Vielerorts sind Angestellte der Meinung, dass es speziell für ältere Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz gibt. Doch das ist ein Irrglaube. Hierfür gibt es keine gesetzliche Regelung, die Arbeitnehmer in diesem Falle schützt, wie es beispielsweise bei Schwerbehinderten oder Schwangeren der Fall ist.

Allerdings genießen ältere Angestellte gegenüber jüngeren gewisse Vorteile:

  • Kündigungsfrist: Ist ein älterer Arbeitnehmer bereits seit mehreren Jahren in einem Betrieb angestellt, genießt er eine längere gesetzliche Kündigungsfrist. Sind Sie beispielsweise 20 Jahre im Betrieb beschäftigt, beträgt die Kündigungsfrist 7 Monate. In Ihrem Falle ist also zu prüfen, wie viele Jahre Sie bereits beschäftigt sind.
  • Sozialauswahl: Sollen in einem Betrieb mehrere Arbeitnehmer gekündigt werden, ist der Arbeitgeber zur Sozialauswahl gezwungen. Dabei werden die jüngeren Mitarbeiter zuerst gekündigt, da ihre Chancen für eine neue Stelle weitaus besser stehen. Im Zuge einer Sozialauswahl spielen auch noch weitere Faktoren eine entscheidende Rolle. Hier ist je nach Einzelfall zu entscheiden.

Besondere Regelungen in Tarifverträgen

Sind Sie in einem Unternehmen mit Tarifvertrag angestellt? Dann ist es häufig der Fall, dass ältere Arbeitnehmer mit einem Alter von mindestens 55 Jahren nur schwer gekündigt werden können. Hinzu kommen auch hier, wie bereits angesprochen, die Kündigungsfristen. Sie sind in diesem Falle tariflich geregelt und werden den gesetzlichen vorgezogen. Auch hier gibt es entsprechende Staffelungen. Darüber hinaus gelten bei einigen Tarifen bestimmte besondere Kündigungsregelungen. Sind Sie beispielsweise bereits seit vielen Jahren in einem Arbeitsverhältnis, kann Ihnen in diesem Falle nicht so einfach ordentlich gekündigt werden.

Je nachdem, welcher Gewerkschaft Sie angehören, genießen Sie des Weiteren bestimmte Vorteile und profitieren von Regelungen:

  • IG Metall: Sind Sie in der IG Metall, profitieren Sie von einer Alterssicherung. Sie setzt sich aus dem Alterskündigungsschutz und der Altersverdienstsicherung zusammen. Hier ist geregelt, dass Arbeitnehmer ab dem 53. Lebensjahr nicht mehr gekündigt werden können. Zudem kann ab dem 54. Lebensjahr das Entgelt nicht mehr gemindert werden.
  • Verdi: Bei Verdi haben Sie die Möglichkeit, eine Altersteilzeit zu nutzen. Hierfür müssen Sie mindestens 55 Jahre alt sein. Hinzu kommt, dass Sie in den letzten 5 Jahren vor der Altersteilzeit mindestens 3 Jahre lang sozialversicherungspflichtig arbeiten mussten. Eine derartige Regelung kann in Tarifverträgen oder bei Betriebsvereinbarungen getroffen werden. Für den Arbeitgeber ist sie nicht verpflichtend.

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