Liegt Ihnen eine betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz vor, ist diese genau zu überprüfen. Unser Fachanwälte-Team Stiehl & Schmitt der Rechtsanwaltskanzlei in Heidelberg ist auf das Arbeitsrecht spezialisiert und kennt sich in diesem Bereich gut aus. Sind Sie von einer derartigen Kündigung betroffen und haben rechtliche Bedenken oder Fragen, kontaktieren Sie uns bitte.

Wir sind unter der Rufnummer (06221) 338 50-0 erreichbar, alternativ können Sie uns eine E-Mail senden. Wir unterstützen Sie!

Kündigungen bei einer Insolvenz sind genau zu überprüfen!

Im Zuge einer Wirtschaftskrise kommt es leider häufig zu betriebsbedingten Kündigungen durch Insolvenzen. Die Corona-Krise ist ein gutes Beispiel dafür, durch die beim ersten Lockdown im Jahre 2020 mehrere Betriebe geschlossen werden mussten. Sind Sie ebenfalls davon betroffen und wurden aufgrund einer Insolvenz betriebsbedingt gekündigt, sollten Sie diese genau überprüfen. Denn oftmals fehlen entscheidende Informationen, sowie Rechte und Pflichten, auf die Sie in diesem Falle zurückgreifen können. Im Folgenden erhalten Sie wichtige Infos, was es zu beachten gilt.

Führen Sie eine genaue Überprüfung durch

Kündigt Sie Ihr Arbeitgeber, muss er sich an genaue Regeln halten. Andernfalls ist eine Kündigung unwirksam. Dabei gelten folgende Regelungen:

  • Das Kündigungsschreiben muss Ihnen schriftlich zugestellt werden. Das geschieht wahlweise per Post oder persönlich.
  • Auch bei einer betriebsbedingten Kündigung bei Insolvenz muss sich Ihr Arbeitgeber an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Eine Ausnahme liegt allerdings vor, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag eine andere Regelung getroffen wurde.
  • Gibt es im Betrieb bzw. Unternehmen einen Betriebsrat, ist er noch vor der Kündigung anzuhören.

Es gilt also: Wurde der Betriebsrat vor der Kündigung nicht angehört oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten, ist die Kündigung unwirksam. Gleiches gilt, wenn Ihnen die Kündigung mündlich, per E-Mail, oder über einen Instant Messenger wie WhatsApp oder Facebook Messenger mitgeteilt wurde.

Bei einer Insolvenz-Kündigung müssen Sie schnell reagieren und Fristen beachten

Erhalten Sie eine betriebsbedingte Kündigung im Zuge einer Insolvenz, wird das Kündigungsschreiben durch den Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter zugestellt. In diesem Falle sollten Sie schnell reagieren, da Ihnen ab Zustellung der Kündigung nur drei Wochen Zeit bleiben. Innerhalb dieses Zeitraumes sollten Sie gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen und sich von einem Anwalt beraten lassen. Auch wir unterstützen Sie dabei gerne. Unser Ziel ist es, mithilfe der Kündigungsschutzklage die Kündigung unwirksam zu machen. Des Weiteren ist es unser Ziel, mit dem Arbeitgeber und Insolvenzverwalter eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten zufrieden sind. Das kann beispielsweise ein Geldbetrag sein. Gehen Sie innerhalb der Frist von drei Wochen allerdings nicht gegen die Kündigung vor, ist sie vollständig rechtswirksam.

Wichtige rechtliche Besonderheiten bei einer Insolvenz

Wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet, sind seitens Arbeitgeber und Insolvenzverwalter einige rechtliche Besonderheiten einzuhalten:

  • Erhalten Sie eine Kündigung aus betrieblichen Gründen, müssen auch wirklich tatsächliche Gründe vorliegen. Eine reine Insolvenz als Begründung in diesem Falle reicht nicht aus. Erkundigen Sie sich nach den Gründen für die betriebliche Kündigung, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle Gründe und Umstände konkret darzulegen.
  • Des Weiteren ist Ihr Arbeitgeber bei einer derartigen betriebsbedingten Kündigung dazu verpflichtet, eine Sozialauswahl zu treffen. Hierbei werden die Arbeitnehmer nach ihrer sozialen Stärke sortiert und die sozial stärksten zuerst entlassen. Oftmals findet eine derartige soziale Auswahl allerdings nicht statt, weshalb es einer Überprüfung bedarf.
  • Häufig ist es der Fall, dass ein derartiges Insolvenzverfahren von einem Insolvenzverwalter geführt wird. Doch in einigen Fällen ist der Verwalter nicht immer dazu berechtigt, eigenständig Kündigungen auszusprechen und durchzuführen.

Auch Lohnanspruch und Abfindungen sind eine Möglichkeit!

Im Zuge einer Insolvenz sind auch Lohnansprüche und Abfindungen wichtige Punkte. Auch in diesem Bereich beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie, wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung im Zuge einer Insolvenz erhalten.

Wir sind unter der Rufnummer (06221) 338 50-0 und alternativ per E-Mail erreichbar. Kontaktieren Sie uns!

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