MPU umgehen - Ist dies möglich und sinnvoll?

Viele Deutsche sind auf ihr Auto oder ein anderes Fahrzeug angewiesen, um zur Arbeit zu gelangen, die Familie zu besuchen oder zu verreisen. Ein mehrmonatiges Fahrverbot trifft somit viele Menschen bereits erheblich. Gehen die Behörden oder das Gericht noch einen Schritt weiter und entziehen die Fahrerlaubnis, stellt dies jedoch einen noch schwerwiegenderen Eingriff dar, da der Führerschein nicht einfach so nach einigen Wochen wieder bei der zuständigen Stelle abgeholt werden darf. Denn gegen den Führerscheinentzug oder für eine Wiedererteilung des Dokumentes müssen Sie eine erfolgreich bestandene Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) vorweisen, was sowohl eine große finanzielle als auch emotionale Hürde darstellt. Lassen Sie sich von der STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rund um das Verkehrsrecht umfassend beraten, wie und ob Sie die MPU umgehen können oder welche Voraussetzungen Sie für ein erfolgreiches Bestehen erfüllen müssen.

Mpu mit Hilfe der Rechtsanwälte von STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH umgehen

Was ist eine MPU und wann wird sie angeordnet?

Eine MPU wird durchgeführt, wenn die Fahreignung des Kraftfahrers vor oder nach einem Führerscheinentzug beurteilt werden muss. Zweifel an der Fahreignung können bei der Verkehrsbehörde oder dem Gericht aufgrund von körperlichen oder geistigen Eigenschaften sowie aufgrund von negativen Merkmalen, die die Persönlichkeit des Fahrers betreffen, entstehen. Der Führerscheinentzug kann im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens der Straßenverkehrsbehörde oder durch einen Richter im Strafverfahren erfolgen. In letztgenanntem Falle muss eine Straftat vorliegen, aus welcher sich ergibt, dass der Täter die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet. Typische Straftaten sind etwa die Gefährdung des Straßenverkehrs aus § 315c StGB, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort aus § 142 StGB oder ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen gemäß § 315d StGB. In solchen und weiteren Fällen wird der Führerschein dann für einen Zeitraum von sechs Monaten bis fünf Jahren gesperrt. Solche und weitere Straftaten (in mehrfacher Ausführung) können auch die Fahrerlaubnisbehörde dazu veranlassen, einen Fahrerlaubnisentzug anzuordnen, da es sich hierbei um eine charakterliche Schwäche des Fahrers handelt. Zu diesem Ergebnis können außerdem der Konsum von Drogen oder Alkohol sowie eine schwere emotionale Instabilität führen.

Daneben können auch körperliche oder geistige Merkmale die Fahreignung in Fragestellen. Denkbar sind hier etwa mangelnde Sehkraft, paranoide Schizophrenie, wiederkehrende starke Epilepsieanfälle oder bestimmte Geisteskrankheiten. Letztlich führt auch das Überschreiten der 7-Punkte-Marke im Rahmen der sogenannten Verkehrssünderkartei zum Fahrerlaubnisentzug. Der Entzug der Fahrerlaubnis darf übrigens nicht mit dem Begriff des Fahrverbotes gleichgesetzt werden. Wird etwa im Rahmen eines Strafverfahrens als Nebenstrafe ein Fahrverbot ausgesprochen, so ist der Führerschein für einen Zeitraum von einem bis zu sechs Monaten abzugeben. Danach bekommen Sie Ihren Führerschein wieder und dürfen Sie jedoch wieder ungehindert Auto fahren, es wird also keine MPU fällig. Im Falle des Fahrerlaubnisentzuges wird Ihnen jedoch die Berechtigung zum Fahren eines Fahrzeuges gänzlich aberkannt, so dass Sie den Führerschein nicht nach einer gewissen Zeitspanne zurückerhalten. Fahren Sie ohne Fahrerlaubnis, stellt dies nicht nur eine Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat dar.

Warum und wie die MPU umgehen?

Die MPU besteht aus drei Teilen, einer medizinischen und psychologischen Untersuchung sowie aus einem Reaktionstest. Auch werden etwa Haare, Blut und Urin des Betroffenen auf Drogen oder Alkohol hin untersucht. Während des psychologischen Tests muss dieser dann glaubhaft darstellen, dass er sein Fehlverhalten in der Vergangenheit analysiert und verstanden hat sowie in der Zukunft vermeiden wird. Der Reaktionstest gibt darüber hinaus Aufschluss, ob der Betroffene reaktionsschnell, aufmerksam und konzentriert am Straßenverkehr teilnehmen könnte. All dies führt zu einer großen Belastung des Fahrers, welcher sich leicht mit Kosten über 500 Euro konfrontiert sieht. Zudem wird vielfach online geschildert, dass die Untersuchung ohne die vorherige Beratung durch einen Verkehrspsychologen oder andere Angebote nicht zu bestehen sei. Hierdurch entstehen jedoch weitere Kosten. Darüber hinaus fallen die Sperrfristen oft lang aus. Eine Verjährung ergibt sich erst nach 15 Jahren und im Falle eines Drogen- oder Alkoholmissbrauchs muss auch nach dieser Zeitspanne zunächst die Abstinenz von sämtlichen Rauschmitteln nachgewiesen werden. Aus diesem Grund haben sich einige Fahrer dafür entschieden, die MPU zu umgehen, indem Sie einen EU-Führerschein im Ausland erwerben. Problematisch hierbei ist jedoch, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie für mindestens 185 Tage im Jahr im Ausstellungsstaat des Führerscheins wohnhaft sind. Ominöse Agenturen bieten Ihnen hierbei ihre Hilfe an. Dies gilt auch für den Kauf eines gefälschten MPU-Dokumentes. Beachten Sie hierbei jedoch, dass solche Maßnahmen unter Umständen teurer sind als die MPU selber und einen erheblichen Aufwand darstellen. Zudem ist etwa die Beschaffung eines gefälschten Dokumentes wiederum eine Straftat. All dies zeigt den deutschen Behörden, im Falle einer Aufdeckung Ihres Verhaltens, dass Sie aus Ihrem vorherigen Verhalten keine Lehren gezogen haben. Dies führt wiederum im Rahmen einer "echten" MPU sicherlich zu unerwünschten Ergebnissen.

Wie kann ein Anwalt bei der MPU helfen?

Lassen Sie sich also im Falle eines Fahrerlaubnisentzuges schnellstmöglich von einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei beraten, so dass der Entzug unter Umständen gerichtlich abgewendet werden kann. Ist dies nicht möglich oder wurde bereits ein Strafverfahren gegen Sie eröffnet, vertreten wir Sie selbstverständlich gerne und versuchen, die Dauer des Fahrerlaubnisentzuges so gering wie möglich zu halten. Natürlich beraten wir Sie auch gerne dahingehend, welchen Überprüfungen Sie sich während einer MPU stellen müssen. Fahrverbot erteilt, Fahrerlaubnis entzogen? Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten! In unserer Kanzlei STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Sie ein Fachanwalt für Verkehrsrecht gerne und ausführlich zu obengenannten Themen. Unsere Fachanwälte verfügen über einen großen Erfahrungsschatz an verkehrsrechtlichen Fällen und besuchen regelmäßig Fortbildungen, um stets auf dem aktuellsten Stand der spezifischen Rechtsprechung und Gesetzgebung zu sein. Falls Ihnen also die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder ein Fahrverbot droht, so lassen Sie uns gemeinsam ausarbeiten, wie Sie schnellstmöglich wieder den Weg hinters Steuer finden. Auch wenn Sie eine MPU im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten umgehen möchten, hierzu eine umfassende Beratung wünschen und wissen möchten, ob eine Umgehung sinnvoll ist, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.

STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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