Scheidung - Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Familienrecht unterstützen

In Deutschland wird nahezu jede zweite Ehe wieder geschieden. Es ist also gut möglich, dass auch Sie sich einmal in dieser schwer erträglichen und emotional aufgeladenen Situation wiederfinden. Einige Paare setzen zu diesem Zwecke einen Ehevertrag auf, so dass im Ernstfall streitige Fragen bereits im Vorfeld geklärt sind. Viele Eheleute heiraten jedoch ohne einen Vertrag, so dass nach der Trennung viele Fragen erst einmal ungeklärt sind. Unterstützend und beratend wird hier ein Rechtsanwalt für Scheidungsrecht tätig, dessen Vertretung im Falle einer Scheidung auch zwingend vorgeschrieben ist. Lassen Sie sich vor dem Familiengericht von einem Fachanwalt für Familienrecht der STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten, so dass Sie während der Scheidungsphase stets eine vertrauensvolle Person an Ihrer Seite wissen.

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Welche Schritte gilt es im Falle einer Scheidung zu gehen und was muss beachtet werden?

Die Ehescheidung ist in Deutschland in den §§ 1564 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Hiernach kann sie nur durch einen richterlichen Entscheid aufgelöst werden. Damit dieser ergeht, müssen jedoch zuvor einige Schritte erfolgen, die Ehe kann also nicht "einfach so" beendet werden. Hierzu muss sie zunächst gescheitert sein. Wann dies der Fall ist, ist individuell zu klären, wird jedoch vom Gesetzgeber vermutet, wenn die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen. Hält ein Partner an der Ehe fest, so gilt diese nach drei Jahren des Getrenntlebens als gescheitert. Jedenfalls muss die häusliche Gemeinschaft aufgehoben werden. Dies kann beispielsweise durch einen Auszug geschehen, aber auch durch getrennte Betten sowie weitere Anzeichen, die für eine Trennung sprechen. Zudem ist in gewissen Fällen eine vorzeitige Scheidung möglich. Solche Härtefälle liegen etwa bei häuslicher Gewalt oder bei sexueller Erniedrigung vor. Anderseits ist es auch möglich, dass an einer Ehe festgehalten werden muss, obschon das Trennungsjahr bereits vorüber ist. Dies ist etwa der fall, wenn ein gemeinsames Kind akut selbstmordgefährdet ist.

Wie kann ich die Scheidung einreichen?

Eine Scheidung kann - wie bereits beschrieben - frühestens nach einem Trennungsjahr erfolgen. Bedenken Sie jedoch bereits dann, dass Sie alle Dokumente wie etwa Versicherungspolicen, Kontoauszüge oder Einkommensnachweise an einem sicheren Ort aufbewahren. Wichtig ist es dann, einen vertrauenswürdigen Anwalt zu suchen, der Sie während der Trennungsphase rechtlich unterstützt und gegebenenfalls Trennungsunterhalt für Sie erwirkt. Schließlich wird Ihr Anwalt dann den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Hierzu muss neben dem Antrag eine Kopie der Heiratsurkunde vorliegen, darüber hinaus müssen Sie weitere Angaben etwa zu gemeinsamen Kindern machen. Ferner müssen Sie die anfallenden Gerichtsgebühren vorstrecken. Danach wird dem anderen Ehepartner der Scheidungsantrag zugestellt. Beide müssen zudem einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausfüllen. Im letzten Schritt wird ein gerichtlicher Scheidungstermin angesetzt, bei welchem Sie persönlich erscheinen müssen. Hier wird dann die Ehe rechtsgültig geschieden. Verlassen Sie sich also in allen Phasen des Scheidungsverfahrens auf unsere spezialisierten Rechtsanwälte der STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH . Wir stehen Ihnen für alle Fragen im Bereich Scheidungsrecht zur Verfügung. Beachten Sie, dass die Scheidung der Ehe zahlreiche Folgen mit sich bringt. So können Sie unter Umständen verpflichtet werden, Betreuungsunterhalt oder Aufstockungsunterhalt zu zahlen. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, so werden Sie diesen gegenüber unterhaltspflichtig. Zudem gilt es wichtige Fragen des Sorgerechts zu klären. Beispielsweise ist es möglich, dass Ihr ehemaliger Partner das alleinige Sorgerecht beantragt. Infolgedessen ergeben sich zudem Probleme des Umgangsrechts. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie die Finanzen im Scheidungsfalle aufgeteilt werden. Oftmals kommt es hier zu Problemstellungen des sogenannten Zugewinnausgleichs, durch welchen das Vermögen der ehemaligen Eheleute gerecht aufgeteilt werden soll. Einzelheiten zu all diesen Fragen sind individuell verschieden und nur nach detaillierter Beleuchtung des Einzelfalles zu beantworten. Vereinbaren Sie daher ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt der STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH .

Fachanwalt für Familienrecht der STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet Ihnen eine umfassende Rechtsberatung in verschiedensten Rechtsbereichen an. Unsere Rechtsanwälte sind erfahren und verfügen zumeist über einen Fachanwaltstitel. So arbeiten in unserer Kanzlei in Heidelberg gleich drei Fachanwälte für Familienrecht, die Sie im Falle einer Scheidung bestmöglich beraten. Ein Fachanwalt kann hierbei auf einen besonders großen Erfahrungsschatz zurückblicken, da eine der Voraussetzung für die Verleihung des Titels eine bestimmte Anzahl an bearbeiteten Fällen in dem jeweiligen Rechtsgebiet ist. Zudem mussten die Fachanwälte Seminare besuchen, Prüfungen bestehen und werden auch in Zukunft an zahlreichen Lehrgängen teilnehmen, um sich auch weiterhin Fachanwalt nennen zu dürfen. Durch unsere Erfahrung können wir Sie in Heidelberg detailliert über Ihre Rechte und Pflichten vor, während und nach der Scheidung beraten. Bedenken Sie, dass das Scheidungsrecht viele Fragestellungen aufwirft von Unterhaltszahlungen über den Zugewinnausgleich bis hin zum Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch, wenn Sie vor der Eheschließung einen Ehevertrag aufsetzen möchten. Für alle weiteren Fragen möchten wir Sie einladen, einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.

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