Ihr Anwalt für Grunderwerbsteuer in Heidelberg

Mit einem Grundstückserwerb fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an. Es gibt aber Ausnahmen, Gestaltungsvarianten und Fälle der Grunderwerbsteuerbefreiung. Wir sind in Heidelberg als Steuerrechtsanwälte Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um die Grunderwerbsteuer.

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Lassen Sie sich beim Erwerb von Grundstücken und Grundstücksteilen beim Rechtsanwalt zur Grunderwerbsteuer beraten. Mit seiner Unterstützung können Sie von möglichen Ausnahmetatbeständen und Minderungen der Steuer profitieren. Ihr Anwalt für Grunderwerbsteuer erwartet Sie in Heidelberg.

Die Ländersteuer Grunderwerbsteuer entsteht mit dem Erwerb eines Grundstücks. Sie variiert in den einzelnen Bundesländern der Höhe nach. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie im Raum Heidelberg einen Rechtsanwalt für Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg aufsuchen. Sie bekommen bei uns eine umfassende Beratung zu grunderwerbsteuerrechtlichen Fragen. Wie steht es um die Grunderwerbsteuer bei Erbpacht? Was gilt bei einem Erbbaurecht? Fällt bei einer Schenkung Grunderwerbsteuer an? Wann kommt eine Grunderwerbsteuerbefreiung für Sie in Betracht? Wir haben die Antworten.

Grundsätzliches zur Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Nebenkosten des Grundstückerwerbs. In der Regel fällt sie bei Ihrem Grundstückskauf an. Rechtssystematisch wird sie als Verkehrssteuer bezeichnen, weil sie direkt an den Kauf des Grundstücks anknüpft. In Baden-Württemberg beträgt der Steuersatz für diese Steuerart 5%. Der besteuerte Vorgang hat drei Voraussetzungen: Es geht um eine inländische Immobilie, es findet ein Erwerbsvorgang statt und der Rechtsträger wechselt. Was auf den ersten Blick sehr einfach aussieht, kann bei zahlreichen Details Fragen aufwerfen. Hier ist ein steuerrechtlich spezialisierter Anwalt für Grunderwerbsteuer die erste Adresse. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Grunderwerbsteuer-Themen kompetent und sachgerecht lösen.

Typische Fragen rund um die Grunderwerbsteuer

Viele Antworten auf Fragen zu dieser Steuer ergeben sich aus dem Verständnis ihrer Systematik. Beispielsweise verzichtet der Gesetzgeber auf Grunderwerbsteuer bei der Schenkung. Ebenso fällt keine Grunderwerbsteuer bei einer Erbschaft an, bei der ein Grundstück zum Erbe gehört. In diesen Fällen würde die Belastung mit der Grunderwerbsteuer Beschenkte und Erben doppelt belassen. Sie müssen bereits auf die Schenkung/das Erbe Schenkung- und Erbschaftssteuer entrichten.

Der Gesetzgeber besteuert mit dem Grunderwerbsteuergesetz nicht nur den Kaufvertrag. Die Steuer kann auch bei grundstücksgleichen Rechten entstehen. Als grundstücksgleiche Rechte gelten etwa Erbpacht, Erbbaurecht, Teileigentum und Wohnungseigentum. Gemeinsam haben diese Rechte unter anderem, dass sie ebenso wie der Eigentumsübergang in öffentliche Register eingetragen werden.

Wie berechnet sich die Grunderwerbsteuer? Die Grunderwerbsteuer beim Hauskauf richtet sich am Kaufpreis aus. Die Grunderwerbsteuer beim Erbbaurecht ist nach dem Wert des Erbbaurechts zu bestimmen. Ebenso richtet sich die Grunderwerbsteuer bei Erbpacht nach dem Wert der Erbpacht. Maßgeblich ist jeweils der Kaufpreis oder der Wert des grundstücksgleichen Rechts. Im jeweils konkreten Fall ist die Ermittlung grundstücksgleicher Rechte komplexer als beim Kaufvertrag. So wird der Wert des Erbbaurechts am vereinbarten Erbbauzins mit einem Vervielfältiger im Sinne von §9a zu §13 Bewertungsgesetz ausgerichtet.

Grunderwerbsteuer - wann fällig und zu zahlen?

Die Finanzbehörde erlässt einen einmaligen Steuerbescheid zur Grunderwerbsteuer. In aller Regel können Sie bei einem Grundstückskauf mit einem Zeitraum zwischen der Beurkundung und dem Erlass des Steuerbescheides von etwa 4-6 Wochen rechnen. Bei den grundstücksgleichen Rechten sind ebenso die jeweiligen Vertragsschlüsse maßgeblich, denen der Steuerbescheid folgt.

Spezielle Sachverhalte bei der Grunderwerbsteuer

In manchen Fällen kommt es in einem bestimmten Zeitraum zur Aufhebung eines Kaufvertrages über eine Immobilie. Vielleicht hat der Käufer ein Rücktrittsrecht ausgeübt oder die Vertragsparteien haben eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Auch Wiederkaufsrechte können eine Rolle spielen. Findet die Rückabwicklung des Erwerbsvorganges innerhalb von zwei Jahren nach dem ursprünglichen Kauf statt, kommt es zur Rückerstattung von der Grunderwerbsteuer.

Ebenso können sich nach dem Kauf Mängel herausstellen. Eine Grunderwerbsteuer-Minderung mit Anwalt kann folgen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Lassen Sie sich bei Minderung von Grunderwerbsteuer grundsätzlich anwaltlich beraten.


Auch die Verrentung eines Grundstücks kann bei der Grunderwerbsteuer Fragen aufwerfen. In diesen Fällen wird der Wert der Gegenleistung diskutiert. Unter Umständen kommt eine Grunderwerbsteuerbefreiung in Betracht. Wir helfen Ihnen gern weiter.

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Wir sind als Anwälte für Grunderwerbsteuer an Ihrer Seite, wenn Sie mehr zu den Steuertatbeständen in Ihrem konkreten Fall wissen möchten. Lassen Sie sich zu Entstehung, Höhe, möglicher Minderung, Rückerstattung oder Befreiung bei uns in Heidelberg beraten. Idealerweise kommen Sie bereits dann zu uns, wenn die Gestaltung von Verträgen über Immobilien oder grundstücksgleiche Rechte ansteht und informieren sich schon vorab zum Thema.

STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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