Stiehl & Schmitt - Rechtsberatung von Experten

Eine Rechtsberatung kann in Deutschland nicht von jedermann durchgeführt werden. Obwohl das Rechtsdienstleistungsgesetz die Gruppe der Personen, die beratend tätig werden dürfen, ausweitet, bleiben doch Rechtsanwälte vordergründig zuständig und es existieren nur wenige Ausnahmen. Dies ist verständlich, da ansonsten große Rechtsunsicherheit entstehen würde. Oftmals stimmt Laienwissen nicht mit der wirklichen Rechtslage überein, Gesetzestexte werden falsch ausgelegt oder Spezialfälle übersehen. Zudem ist ein profundes Wissen der aktuellen Rechtsprechung notwendig, um eine hilfreiche und aussagekräftige Rechtsauskunft zu erteilen.
 
Aus diesen Gründen sollten Sie im Falle eines juristischen Problems stets einen Experten - also im Normalfall einen Rechtsanwalt - aufsuchen, welcher über das entsprechende Fachwissen verfügt. Begeben Sie sich dazu gerne in die Hände unserer Kanzlei Stiehl & Schmitt in Heidelberg. Unsere Rechtsanwälte setzen sich detailliert mit Ihrem Fall auseinander und erteilen Ihnen einen fachmännischen Rat, so dass Sie Ihre juristische Fragestellung zufriedenstellend lösen können.

Wer darf in Deutschland eine außergerichtliche Rechtsberatung durchführen?

Der Unfallgegner ist auf jeden Fall schuld, die Kündigung war nie und nimmer rechtmäßig, der Vertrag ist ungültig - All diese laienhaften Aussagen sind bei einem kurzen Blick auf Ihren Fall schnell getroffen. Juristische Problemstellungen sind jedoch im Normalfall nie einfach zu lösen und stets von mehreren Seiten aus zu betrachten. Zu vielen Gesetzen gibt es zudem Ausnahmen und ein Richter entscheidet unter Umständen in ähnlich gelagerten Fällen unterschiedlich.
Da es im Bereich von rechtlichen Fragen also zunächst auf einen detaillierten Blick auf den jeweiligen Fall ankommt und fundiertes Wissen der Gesetzeslage und der Rechtsprechung gefragt sind, ist gesetzlich geregelt, dass nicht jedermann eine außergerichtliche Rechtsberatung vornehmen darf.
Wer dazu befugt ist, besagen vielmehr spezielle Gesetze für bestimmte Berufsgruppen wie etwa die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO): Laut § 3 Abs. 3 BRAO hat jedermann das Recht, sich von einem Rechtsanwalt seiner Wahl beraten zu lassen.Im Rechtsdienstleistungsgesetz sind zudem weitere Personen genannt, welche eine außergerichtliche Rechtsberatung ebenfalls durchführen dürfen. Dies ist zumeist dann der Fall, wenn sie über besondere Sachkenntnis verfügen wie etwa Inkassounternehmen, Architekten oder soziale Dienste.
 
Da diese und weitere Berufsgruppen aber nur auf einem eng eingegrenzten Gebiet beratend tätig werden können, empfiehlt es sich, eine Anwaltskanzlei wie die Kanzlei Stiehl & Schmitt zurate zu ziehen, um eine vollumfängliche Auskunft zu erhalten.

Stiehl & Schmitt Heidelberger Rechtsberatungsgesellschaft mbH - Wir vertreten Sie vor Gericht

Da es sich bei den Rechtsanwälten von der Stiehl & Schmitt in Heidelberg um Volljuristen handelt, können diese Sie darüber hinaus ohne Weiteres vor Gericht vertreten, was für die anderen im Rechtsdienstleistungsgesetz genannten Berater nicht gilt. Eine solche Vertretung ist in vielen Fällen ratsam, in einigen sogar verpflichtend. So bestimmt etwa die Zivilprozessordnung (ZPO) in § 78 Abs. 1 S. 1, dass sich alle Parteien eines Streits vor den Oberlandesgerichten oder Landgerichten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Andernfalls wird die Klage als unzulässig abgewiesen oder es kommt zu einem Versäumnisurteil, selbst wenn Sie persönlich vor Gericht erscheinen.
 
Der sogenannte Anwaltszwang herrscht aber nicht nur vor den bereits genannten Gerichten, sondern beispielsweise auch in Scheidungsangelegenheiten vor dem Familiengericht, vor dem Bundessozialgericht oder dem Oberverwaltungsgericht. Auch wenn Ihnen im Bereich des Strafrechts ein Verbrechen zur Last gelegt wird, müssen Sie einen Verteidiger wählen bzw. es wird ein Pflichtverteidiger bestellt. Ein solcher Anwaltszwang ist nötig und sinnvoll, da es in den genannten und weiteren Fällen um hohe finanzielle oder persönliche Risiken für die jeweilige Partei geht und Rechtsunkundige hiervor geschützt werden sollen.
 
Außerdem können Sie mithilfe eines Rechtsanwaltes Ihrem Klagegegner auf Augenhöhe begegnen, auch wenn er etwa als Arbeitgeber, Vermieter oder finanzstarker Unternehmer in einer vermeintlich stärkeren Position ist. Der Rechtsbeistand durch einen fachkundigen Anwalt unserer Kanzlei in Heidelberg bietet Ihnen also nicht nur profundes juristisches Wissen, sondern auch die Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen. Ob sich dieser Schritt lohnt oder Ihr Problem unter Umständen auch durch eine andere Strategie wie etwa eine Mediation gelöst werden kann, würden wir gerne in einem vertraulichen Beratungsgespräch mit Ihnen abklären.

Professioneller Rechtsbeistand durch Stiehl & Schmitt Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

In unserer Kanzlei arbeiten ausschließlich Rechtsanwälte die durch ein rechtswissenschaftliches Studium, die darauffolgende Referendariatszeit sowie jahrelange praktische Erfahrung eine kompetente und fundierte rechtliche Beratung erteilen können. In speziellen Rechtsgebieten wie etwa im
sind einige unserer Anwälte sogar besonders geschult und dürfen den Titel "Fachanwalt" tragen. Dieser wird von der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen, nachdem umfangreiche theoretische und praktische Fähigkeiten auf dem jeweiligen Gebiet nachgewiesen wurden.
 
Bei unseren spezialisierten Rechtsanwälten in Heidelberg sind Sie also in guten Händen, sollte bei Ihnen einmal ein juristisches Problem auftreten. Unsere Kanzlei Stiehl & Schmitt berät Sie eingehend und ausführlich über die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage, unterstützt Unternehmen etwa bei der Vertragsgestaltung und beantwortet alle Fragen speziell in den Bereichen Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht, Versicherungsrecht sowie Familienrecht. Treten Sie aber auch gerne mit uns in Kontakt, wenn Sie Rechtsbeistand zu einem anderen Thema benötigen. Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen gerne zur Seite.

STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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