Stiehl & Schmitt - Fachanwälte in Heidelberg
Dr. jur. Achim Schmitt
Fachanwalt für ErbrechtDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel. +49 (0)6221 338 50-148
Maria Förster
Fachanwältin für ErbrechtDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel. +49 (0)6221 338 50-148
Christian Berger
Fachanwalt für ErbrechtDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel. +49 (0)6221 338 50-140
Matthias Scheible
Fachanwalt für ErbrechtDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel. +49 (0)6221 338 50-148
Rechtsgebiete wie Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht oder Erbrecht betreffen eine Vielzahl von Personen und beinhalten vielschichtige Probleme, die das Leben des Betroffenen nachhaltig verändern können. Aus diesem Grund sind hier ein besonderes Fingerspitzengefühl, detaillierte Kenntnisse des jeweiligen Rechtsgebietes sowie ein breiter Erfahrungsschatz notwendig. Ein Rechtsanwalt, welcher über den Titel "Fachanwalt" verfügt, erfüllt genau diese Kriterien, denn er ist auf einen bestimmten Rechtsbereich spezialisiert und verfügt hier über fundierte praktische sowie theoretische Kenntnisse. Eine Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung beispielsweise im Erbrecht kann jedoch nicht von jedem Rechtsanwalt einfach beantragt werden. Vielmehr wird der Titel von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen, die genau überprüft, ob der jeweilige Anwalt sich durch besondere theoretische und praktische Kenntnisse des Rechtsgebietes bewährt hat. Dafür muss dieser beispielsweise drei Jahre lang durchgängig als Rechtsanwalt zugelassen und tätig gewesen sein. Für die Auszeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" ist des Weiteren notwendig, dass er 120 Stunden theoretischen Unterrichts zum Rechtsbereich absolviert hat. Ferner muss er in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung 80 Erbrechtsfälle eigenständig bearbeitet haben. Details zur Fachanwaltsausbildung können Sie auch in der Fachanwaltsordnung (FAO) nachschlagen.