Verkehrsrecht
Ihre Ansprechpartner:
Olivier Jérôme Delacroix
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Jochen Walter
Rechtsanwalt
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Unfallregulierung bei Sach- und Personenschäden
Der juristische Laie weiß in der Regel nicht, welche Ansprüche auf Schadensersatz ihm zustehen. Deshalb ist es sinnvoll, die vollständige Schadensabwicklung bei Unfällen sofort an einen Rechtsanwalt zu übergeben. Die Abwicklung von Verkehrsunfällen ist ein zentrales und komplexes Thema innerhalb des Verkehrsrechts: Überlassen Sie die Beurteilung der Rechtslage nicht nur den Versicherern. Schöpfen Sie Ihre Rechtsposition voll aus: Jeder Geschädigte darf anwaltliche Hilfe auf Kosten des haftenden Kfz-Haftpflichtversicherers in Anspruch nehmen.
Wir kennen die Komplexität der Schadensabwicklung und sind mit den Regulierungspraktiken der Versicherer und ihrer Tendenzen zur Beschneidung Ihrer berechtigten Ansprüche vertraut. Unsere Tätigkeit umfasst neben ausführlicher Beratung
- die Beurteilung der Haftungssituation,
- die Veranlassung der Schadensfeststellung an Ihrem Pkw,
- die Beurteilung der zu erstattendenden Schadenshöhe,
- die Ermittlung des ausgleichspflichtigen Versicherers,
- umfassenden Rechtsbeistand bei Haftung ausländischer Unfallbeteiligter,
- die Prozessvertretung in gerichtlichen Verfahren,
- Unfallregulierung bei Sach- und Personenschäden.
Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen, Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden, Mietwagenkosten, Nutzungsentschädigung u. a.
Schadenspositionen spielen bei der Unfallregulierung eine zentrale Rolle. Ob es um Schmerzensgeldansprüche, Schäden bei Verdienstausfall und Haushaltsführung, Mietwagenkosten oder Nutzungsentschädigung etc. geht. Auch wenn der gegnerische Versicherer die (alleinige) Haftung Ihres Unfallgegners anerkennt: Streitigkeiten sind in der Praxis häufig, um Schadenspositionen zu kürzen. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche in vollem Umfang durchzusetzen.
Der Versicherer nimmt in der Regel frühzeitig mit Ihnen Kontakt auf, um einen eigenen Sachverständigen zu entsenden, der dann den Schaden an Ihrem Fahrzeug unter Berücksichtigung der Versicherungsinteressen bewertet. Dabei werden in der Regel unterdurchschnittliche Stundensätze freier Werkstätten zu Grunde gelegt und Vorgaben der Hersteller nicht ausnahmslos umgesetzt – zu Ihren Lasten: geschuldet sind grundsätzlich die Kosten, die in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen. Und zwar unabhängig davon, ob Sie eine Reparatur auch tatsächlich durchführen oder nicht.
Ansprüche auf dauerhafte Rentenleistungen und Anspruchsabsicherung von Zukunftsschäden
Bei Unfällen mit schweren Verletzungen oder Todesfolge stehen den Verletzten oder Hinterbliebenen häufig dauerhafte Rentenleistungen zu. Beugen Sie extrem langwierigen Schadensabwicklungen vor: bei Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden und Unterhaltsschäden etc. ist es gängige Praxis, eine Kapitalisierung (vorzeitige Zahlung künftiger Ansprüche bei Abzinsung) zu verwirklichen.
Vor allem zwei Aspekte sind für den Anspruchsteller von Bedeutung:
- Zum einen muss die Bemessung der künftigen Schäden vorhersehbar sein.
- Zum anderen müssen bei erheblichen Verschlechterungen des Gesundheitszustands weitergehende Ansprüche auch in Zukunft geltend gemacht werden können: dies ist bis zu 30 Jahre nach dem Schadensereignis bzw. nach einer (vorläufigen) Vereinbarung über die Schadenshöhe möglich.
Abwehr von Schadensersatzansprüchen Anderer
Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen anderer Unfallbeteiligter ist allein Sache der jeweiligen Haftpflichtversicherung. Diese muss für den Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufkommen und ist aufgrund der Bestimmungen des Versicherungsvertrags befugt, in Ihrem Namen und Auftrag Ansprüche anzuerkennen, auszugleichen oder aber abzulehnen.
Sie als Unfallverursacher treffen allerdings Mitwirkungspflichten gegenüber Ihrem eigenen Versicherer. Sie betreffen die Feststellung des Schadensfalles, der Regulierungspflicht und auch die Höhe der Ansprüche. Werden diese Pflichten schuldhaft verletzt, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz bis zu dessen Entzug haben.
Auch wenn die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zunächst allein Sache des Versicherers ist, konsultieren Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt bzw. einen Fachanwalt für Verkehrsrecht! Dieser kann das Regulierungsverhalten des Versicherers bereits außergerichtlich beeinflussen und Ihnen zur Wahrung Ihrer berechtigten Interessen verhelfen.
Verteidigung bei Verkehrsstrafsachen
Unsere Tätigkeit umfasst selbstverständlich Ihre Verteidigung in allen Bereichen des Verkehrsstrafrechts, so z. B. Verkehrsunfallflucht, Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss, fahrlässige Körperverletzung u. a.
In Verkehrssachen ist es für Sie besonders wichtig, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der nicht ausschließlich im Bereich der Strafverteidigung tätig ist. Hier geht es immer um vielfältige haftungs-, versicherungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen und Folgeprobleme. Diese hängen nicht selten vom Ausgang des gegen Sie wegen einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit geführten Strafverfahrens ab:
Nicht selten werden bereits im frühen Stadium des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens die Weichen gestellt für die erfolgreiche Abwehr oder auch Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Rechtsbeistand in Bußgeldangelegenheiten/ Ordnungswidrigkeitsverfahren
Zu viele Punkte in Flensburg?
Wenn Bußgeld, Punkte in Flensburg oder die Anordnung eines Fahrverbots drohen: wir stehen mit Rechtsrat zur Seite, wenn Ihnen zum Beispiel Geschwindigkeitsverletzungen, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstöße o. a. vorgeworfen werden.
Auch in Bußgeldangelegenheiten gilt, der Fall ist für Sie oftmals nach einer Bußgeldentscheidung nicht zu Ende: bei Probezeit droht Nachschulung, bei mehr als 8 Punkten Verwarnungen und Anordnungen der Fahrerlaubnisbehörde bis hin zum Fahrerlaubnisentzug. Ganz zu schweigen davon, dass Ihnen bei wiederholten Verstößen die Bußgeldbehörde allein aufgrund von Eintragungen überdurchschnittliche Bußgelder und längere Fahrverbote "verpasst ".
Deshalb ist es besonders wichtig, Angriffsmöglichkeiten gegen die (bußgeldrechtliche) Primärentscheidung zu nutzen, um damit gewissermaßen " zwei oder mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen ".
Fahrerlaubnis- und Führerscheinangelegenheiten
MPU oder Fahrverbote drohen?
Die frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts lohnt sich vor allem dann, wenn es um Fahrerlaubnis und Führerschein geht.
Sie befürchten die Einholung ärztlicher Gutachten, die befristete Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung, auch "Idiotentest" genannt) oder ein Fahrverbot?
Mit unserer Hilfe können fahrerlaubnisbezogene Maßnahmen nach einer strafrechtlichen oder bußgeldrechtlichen Entscheidung vermieden, inhaltlich beeinflusst und abgemildert werden.