Sorgerecht - Lassen Sie uns gemeinsam die bestmögliche Lösung für Ihr Kind finden!

Eine Scheidung ist per se ein Kraftakt für beide Seiten und nicht einfach zu verarbeiten. Wenn dann jedoch auch noch Kinder im Spiel sind, wird es oftmals richtig kompliziert. Denn in diesem Falle sind wichtige Fragen des Sorgerechts zu klären und auch der Unterhalt spielt eine Rolle. Damit dies nicht zur Zerreißprobe wird, beraten Sie unsere Rechtsanwälte für Familienrecht gerne ausführlich.

Eltern streiten um das Sorgerecht

Was bedeutet Sorgerecht und was muss beachtet werden?

Die elterliche Sorge - oder auch Sorgerecht genannt - wird in Deutschland durch die §§ 1626 bis 1698b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) näher geregelt. Für die Sorge sind hiernach zunächst die Eltern des Kindes verantwortlich. Die Mutter ist hierbei eindeutig als die Frau, die das jeweilige Kind geboren hat, auszumachen. Der Vater ist dahingegen nicht immer so einfach zu bestimmen. Der Gesetzgeber nimmt jedoch an, dass grundsätzlich der Ehemann der Kindsmutter auch der Kindsvater ist. Ihm steht dann auch das (geteilte) Sorgerecht zu. Daneben kann ein Mann im Falle einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Vaterschaft anerkennen oder sie wird ihm vom Familienrichter zugewiesen. Um das Sorgerecht als unverheirateter Vater zu erhalten, müssen jedoch weitere Voraussetzungen erfüllt sein: So können die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben oder heiraten. Zudem kann das Familiengericht beiden Teilen die elterliche Sorge übertragen. Nach neuster Rechtsprechung kann der nichtverheiratete Kindsvater zudem eine Zustimmung zur Sorgeerklärung einklagen. Hierbei und bei anderen Fragen zur elterlichen Sorge berät Sie unsere Kanzlei "STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Aufgabe der Eltern ist es nun zunächst, für die Person des Kindes zu sorgen (Personensorge). Hierbei geht es um viele verschiedene Alltagssituationen, die das Kind betreffen. Dazu zählt beispielsweise die Bestimmung des Aufenthaltsortes, die Wahl einer passenden Schule, die Pflege des Kindes im Falle einer Krankheit oder einfache Arztbesuche. Zudem können die Sorgeberechtigten bestimmen, mit welchen Personen das Kind Umgang haben darf. Stets sollte jedoch das Wohl des Kindes beachtet werden. Soweit dieses zudem eine Problemstellung bereits verstehen kann, ist auch seine Meinung in die Entscheidung einzubeziehen. Darüber hinaus ist es die Aufgabe der Eltern, das Vermögen des Kindes zu verwalten. Über dieses kann auch ein Minderjähriger bereits verfügen, etwa weil er ein Sparkonto besitzt oder Eigentum geerbt hat. Zudem benötigen geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Kinder oftmals die Einwilligung oder Genehmigung ihrer Eltern, um ein wirksames Rechtsgeschäft vorzunehmen. Hieraus ergibt sich auch, dass Eltern für ihre Kinder als Stellvertreter auftreten können.

Wer kann das Sorgerecht beantragen?

Wie bereits erwähnt, steht das Sorgerecht zunächst den verheirateten Eltern per Gesetz zu. Eine Beantragung ist hier nicht erforderlich. Im Falle einer Trennung oder Scheidung ändert sich hieran grundsätzlich nichts, obschon der Elternteil, bei welchem das Kind verbleibt, über Angelegenheiten des täglichen Lebens eigenverantwortlich entscheiden darf. Hierzu gehören etwa Anmeldungen im Sportverein, Unternehmungen mit Freunden, Arztbesuche oder Taschengeld. Wirklich wichtige Fragen müssen jedoch abgesprochen werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Elternteil eine Reise in ein mehrere Flugstunden entferntes Land plant oder wenn eine komplizierte Operation am Kind vorgenommen werden muss. In Trennung lebende oder geschiedene Eltern können jedoch vor dem Familiengericht auch das alleinige Sorgerecht für gemeinsame Kinder beantragen. Dies ist dann möglich, wenn der andere Teil zustimmt oder das Gericht die Übertragung des alleinigen Sorgerechts als für das Kindeswohl erforderlich ansieht. Ob dieser Antrag in Ihrem Fall gute Erfolgschancen hat, besprechen Sie am besten mit einem Fachanwalt für Familienrecht d.h. einem Experten im Scheidungsrecht in Heidelberg. Beachten Sie zudem, dass weiterhin ein Umgangsrecht für den nicht sorgeberechtigten Elternteil besteht. Außerdem helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie Unterhalt für Ihr Kind vom nicht sorgeberechtigten Elternteil einklagen möchten.

Was darf das Kind entscheiden?

Im Falle eines Sorgerechtsstreites sollte das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Aus diesem Grund wird es durch das Jugendamt vertreten, so dass seine Interessen gewahrt bleiben. Es kann vor Gericht jedoch auch selbst angehört werden. Bei Kindern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist dies sogar vorgeschrieben. Hierbei kann ein Minderjähriger beispielsweise dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht widersprechen. Ein Rechtsanwalt der STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Sie hierzu ausführlich.

Wann endet das Sorgerecht für ein Kind?

Das Sorgerecht für ein Kind endet zunächst im Normalfall an dessen 18. Geburtstag. Vor diesem Zeitpunkt kann es beispielsweise dadurch enden, dass im Falle einer Scheidung einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird. Es endet zudem mit dem Tod eines Elternteils sowie bei einem Entzug des Sorgerechts durch eine familiengerichtliche Entscheidung. Fachanwalt für Familienrecht der STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat sich im Raum Heidelberg angesiedelt und vertritt dort Mandanten, die mit ganz unterschiedlichen Rechtsfragen auf die Rechtsanwälte unserer Kanzlei zukommen. Im familienrechtlichen Bereich geht es häufig um eine Scheidung, da diese nicht ohne anwaltliche Vertretung abgewickelt werden kann. In der STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH arbeiten gleich drei Fachanwälte für Familienrecht, welche Sie in der schwierigen Zeit der Scheidung mit rechtlichem Rat unterstützen und gegebenenfalls das alleinige Sorgerecht für Sie erstreiten oder Unterhalt einklagen. Ein Fachanwalt kennt sich besonders gut in seinem jeweiligen Fachbereich aus und hat bereits eine Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen behandelt. Unsere Fachanwälte für Familienrecht der STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beraten Sie aber natürlich nicht nur im Falle einer Scheidung, sondern auch wenn Sie eine Rechtsberatung vor der Eheschließung wünschen. Durch einen Ehevertrag können Sie beispielsweise Fragen des Sorgerechts bereits im Vorfeld verbindlich regeln. Unter Umständen kommt auch eine Mediation für Sie infrage. Wir freuen uns, Sie demnächst in unserer Kanzlei in Heidelberg begrüßen zu dürfen.

STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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