Zugewinnausgleich, Unterhalt, Rentenansprüche - Experten für Scheidungsrecht bei "Stiehl & Schmitt"

Obwohl die Zahl in den letzten Jahren leicht gesunken ist, werden in Deutschland jährlich immer noch rund 160000 Ehen geschieden. Da eine Scheidung nur vor dem Familiengericht erfolgen kann und in solchen Fällen Anwaltszwang herrscht, ergibt sich hieraus ein breites und sehr wichtiges Arbeitsfeld für die erfahrenen Juristen der Kanzlei "Stiehl & Schmitt" in Heidelberg. Wenn Sie also einen Rechtsanwalt für Familienrecht suchen und Fragen zu Themen wie "Zugewinnausgleich", "Scheidungskosten" oder "Unterhalt" haben, so setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Wann kann eine Scheidung erfolgen?

Mit Ausnahme von wenigen Staaten ist die Ehescheidung in allen Ländern der Welt grundsätzlich möglich. Jedoch ist die Auflösung der Ehe auch überall an unterschiedliche Bedingungen geknüpft, so auch in Deutschland. Hierdurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Familie grundrechtlich geschützt und dass ihr Erhalt ein hohes Gut ist. Paare sollen sich also genau überlegen, ob sie ihre Ehe wirklich scheiden lassen wollen oder ob nicht doch noch eine Möglichkeit der Versöhnung besteht. Aus diesem Grund wurden in Deutschland bestimmte Voraussetzungen für eine Scheidung eingeführt, welche sich in den Paragraphen 1564 bis 1568 BGB sowie den 133 bis 150 FamFG befinden. Zunächst muss eine Ehescheidung vor dem zuständigen Amtsgericht - genauer gesagt Familiengericht - beantragt werden. Hier herrscht Anwaltszwang; dies bedeutet, dass Sie sich nicht selbst vertreten können. Des Weiteren muss die Ehe "gescheitert" sein. Es darf also keine Lebensgemeinschaft mehr zwischen den Ehegatten bestehen. Zudem darf nicht zu erwarten sein, dass sich die Eheleute irgendwann wieder versöhnen werden. Da jedoch der Begriff des "Scheiterns" schwer zu bestimmen ist, finden sich im Gesetz Hilfestellungen, um zu beweisen, dass dieses Kriterium vorliegt: So wird vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Eheleute bereits seit einem Jahr in Trennung leben. Hinzukommen muss dann jedoch, dass beide Seiten der Scheidung zustimmen. Möchte sich beispielsweise der Ehemann nicht scheiden lassen, so muss die Ehefrau zwei weitere Jahre getrennt von ihrem Mann leben, bevor sie die Ehe gerichtlich auflösen lassen kann. Nach drei Jahren der Trennung ist es also unerheblich, ob beide oder nur ein Partner sich scheiden lassen will. Schließlich kann ein sogenannter Härtefall bestehen, so dass die Ehe auch vor Ablauf eines Jahres aufgelöst werden kann. Einen solchen Fall würde etwa häusliche Gewalt darstellen.

Was sind die Folgen einer Eheauflösung?

Ehepartner sollten sich klarmachen, dass eine Scheidung weitreichende Folgen hat, vor allem für gemeinsame Kinder und die Finanzen der Familie. Lassen Sie sich vor der Auflösung Ihrer Ehe daher eingehend von unseren Experten für Scheidungsrecht in Heidelberg beraten. Nicht abschließend kommen beispielsweise folgende Auswirkungen auf Sie zu:
  1. Zugewinnausgleich
  2. Versorgungsausgleich/Rentenansprüche
  3. Unterhalt für den Ehepartner
  4. Scheidungskosten
  5. Sorgerechts- und Unterhaltsfragen für gemeinsame Kinder
  6. Verteilung des gemeinsamen Hausrats
Durch die Scheidung stellen ich zunächst Fragen der Aufteilung des Vermögens. Wurde kein Ehevertrag geschlossen und etwa Gütertrennung vereinbart, so kommt es zum Zugewinnausgleich. Hierbei werden die Zugewinne der Ehepartner, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, mit dem Anfangsvermögen verglichen und gegeneinander aufgerechnet. So erhält ein Ehepartner, der sich während der Ehe "nur" um den Haushalt gekümmert hat, die Hälfte des vom anderen Teil erwirtschafteten Vermögens. Beim Zugewinnausgleich müssen jedoch zahlreiche Vermögenswerte und Ausnahmeregelungen beachtet werden, wenden Sie sich hierfür an einen Rechtsanwalt der dem Scheidungsrecht vertraut ist. Unabhängig vom Zugewinnausgleich kommt es im Falle einer Scheidung von Amts wegen zu einem Versorgungsausgleich. Es sei denn, die Ehepartner haben dies etwa im Rahmen eines Ehevertrages ausgeschlossen. Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe gesammelten Rentenansprüche der Partner miteinander verrechnet. Ein Anwalt für Scheidungsrecht berät Sie zudem zum Thema "Unterhalt". Dieser kann sich in unterschiedlichen Formen darstellen: Zunächst kann ein Ehepartner während der Trennungsphase gegen den besser- oder alleinig verdienenden Partner einen Anspruch auf Trennungsunterhalt haben. Dieser besteht jedoch nur während der Trennungsphase und endet mit der rechtskräftigen Scheidung. Daneben besteht nach der Eheauflösung unter Umständen ein Anspruch der gemeinsamen Kinder auf Unterhalt. Ferner muss unter gewissen Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt an den schlechter verdienenden Partner gezahlt werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Ehefrau die gemeinsamen Kinder betreut oder der Ehemann an einer schweren Krankheit leidet. Besprechen Sie mit unseren Experten für Scheidungsrecht in Heidelberg auch alle anderen oben genannten Punkte sowie die Scheidungskosten, die auf Sie zukommen werden. Hier ist vor allem der Verfahrenswert wichtig, also der Betrag, um den vor Gericht gestritten wird. Dieser wird am Ende des Verfahrens vom Gericht festgesetzt. Hieraus errechnen sich die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Unter Umständen können Sie jedoch auch Verfahrenskostenhilfe beantragen. Fragen Sie hierzu Ihren Anwalt für Scheidungsrecht in Heidelberg, welcher Sie über die Berechnung der Scheidungskosten detailliert aufklärt und alle Fragen zum Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht etc. beantwortet sowie Sie vor dem Familiengericht vertritt.

Kanzlei "Stiehl & Schmitt" Heidelberg - Ihr Ansprechpartner für Eherecht, Familienrecht und Scheidung

Sie sehen also, dass das Scheidungsrecht eine Menge Problemstellungen und Konfliktpotential bereithält. Oftmals besteht zudem das Problem, dass die in Scheidung befindlichen Ehepartner aufgrund persönlicher Verletzungen nicht mehr miteinander kommunizieren können oder wollen. Lassen Sie sich in diesem Fall von einem Anwalt für Scheidungsrecht vertreten, welcher objektiv mit der Gegenseite in Kontakt tritt und für Ihre Rechte während und nach der Trennung kämpft. Eventuell kommt für Sie und Ihren ehemaligen Partner zunächst auch eine Mediation infrage, also eine Streitschlichtung mittels einer neutralen dritten Person. Hierdurch gelingt es Ihnen möglicherweise, die Scheidung ohne "bösen Blutes" zu vollziehen und fair auseinanderzugehen. Bitte kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Heidelberg auch, wenn Sie eine solche Mediation wünschen. Auch ohne vorherige Mediation stehen unsere Anwälte Ihnen selbstverständlich bei allen Problemstellungen im Bereich "Scheidungsrecht" zur Seite und vertreten Sie vor dem Familiengericht. Bei uns arbeiten Experten, die über jahrelange Erfahrung im Familienrecht verfügen. Drei von Ihnen sind darüber hinaus Fachanwälte für dieses Rechtsgebiet, beschäftigen sich also in hohem Maße mit familienrechtlichen Fällen und besuchen regelmäßig Fortbildungen. Profitieren Sie von diesem Erfahrungsschatz und finden Sie in unseren Fachanwälten einen kompetenten rechtlichen Berater.

STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rohrbacher Straße 28
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Telefon:(06221) 338 50-0
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