Fachanwalt für Familienrecht Heidelberg: Von Kind und Kegel bis zu Scheidung und Sorgerecht

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Dr. jur. Achim Schmitt

Fachanwalt für Familienrecht
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Tel. +49 (0)6221 338 50-148
Matthias Scheible Rechtsanwalt

Matthias Scheible

Fachanwalt für Familienrecht
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Familienrecht stellt für einen wissenschaftlich ausgebildeten Anwalt eine besondere Herausforderung dar, denn hier treffen zumeist hoch emotionalisierte Parteien aufeinander, die sich gut kennen. Vor einer Hochzeit unterzeichnet dann ein Ehepartner unter Umständen einen Ehevertrag, der zahlreiche Ansprüche ausschließt. Im Falle einer Scheidung fühlt sich jede Partei unzureichend berücksichtigt und um die Kinder entbrennt ein regelrechter Sorgerechtsstreit, in welchem alle Versprechungen während der Hochzeit schnell vergessen sind. Um hier ein gewisses Maß an Ordnung und Objektivität hineinzubringen, empfehlen wir Ihnen, sich bei familienrechtlichen Fragestellungen zur eherechtlichen Güterverteilung, zu Scheidungen, Unterhaltsansprüchen oder sorgerechtlichen Problemen an einen Fachanwalt für Familienrecht in der Kanzlei Stiehl & Schmitt aus Heidelberg zu wenden. Ein Fachanwalt ist ein besonders spezialisierter Rechtsanwalt in einem der bislang unter anderem durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) festgelegten 23 Rechtsgebiete. Um den Titel "Fachanwalt" beispielsweise für das Familienrecht zu erhalten, muss der jeweilige Rechtsanwalt der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen, dass er über besonderes theoretisches und praktisches Wissen auf diesem Gebiet verfügt. Dies kann er etwa durch die von ihm bearbeiteten Fälle in seiner Kanzlei belegen sowie durch das Absolvieren themenrelevanter Kurse und Klausuren. In der Rechtsanwaltskanzlei Stiehl & Schmitt in Heidelberg arbeiten zahlreiche Fachanwälte, die sich mit einem oder mehreren Rechtsgebieten genauestens auskennen und Ihre langjährige Erfahrung auch in Ihrem Fall einbringen werden.

Scheidungsrecht - Ihr Fachanwalt für Familienrecht von Stiehl & Schmitt berät Sie umfassend

Ein Fachanwalt für Familienrecht befasst sich häufig mit Scheidungen, denn wie Sie wahrscheinlich wissen, wird in Deutschland jede zweite Ehe irgendwann wieder geschieden. Darüber hinaus muss dies vor dem Familiengericht geschehen, vor welchem in Scheidungsangelegenheiten Anwaltszwang herrscht. Aufgrund der weitreichenden Folgen einer Scheidung für Ihre Familie, Finanzen und beispielsweise Ihren Wohnort sowie die strengen Voraussetzungen des Scheidungsverfahrens empfiehlt es sich jedoch, nicht irgendeinen Rechtsanwalt zu beauftragen, sondern einen Fachanwalt für Familienrecht mit Ihrem Fall zu betrauen. Dieser berät Sie beispielsweise darüber, wie Sie das Trennungsjahr, welches vor einer einvernehmlichen Scheidung vorgeschrieben ist, § 1566 Abs. 1 BGB, einleiten können. Unter Umständen kann Ihnen auch die gemeinsame Ehewohnung zugewiesen werden, wenn dies etwa dem Kindeswohl entspricht, § 1361b Abs. 1 BGB, oder Sie können Unterhalt von Ihrem erwerbstätigen Ehepartner bzw. der Partnerin verlangen, § 1361 Abs. 1 BGB.

Kindesunterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich - Weitergehende Fragestellungen im Falle einer Scheidung

Kommt es zur Auflösung der Ehe, sind zudem vielerlei weitergehende Fragen zu beantworten: Neben finanziellen Ausgleichsansprüchen im Eherecht, die häufig im Wege des Zugewinnausgleichs ermittelt werden, spielen die gemeinsamen Kinder des getrennt lebenden Ehepaares häufig die größte Rolle vor den Familiengerichten. Hierbei geht es vor allem um die Frage, wer das Sorgerecht ausüben darf sowie ob und wie viel Kindesunterhalt ein Ehepartner zahlen muss. Gerade im Falle des Sorgerechts kommt es bei getrennten Ehepartnern oft zu Streitigkeiten, denn zunächst steht das Recht der elterlichen Sorge beiden Parteien zu. Allerdings darf die Person, bei welcher das Kind sich gewöhnlich aufhält, über Angelegenheiten des täglichen Lebens alleinig entscheiden, § 1687 Abs. 1 BGB. Nur bei schwerwiegenden Entscheidungen beispielsweise im Falle eines operativen Eingriffs müssen beide Elternteile gemeinschaftlich für das Kind bestimmen. Ist diese Abstimmung mit Ihrem ehemaligen Ehepartner nicht möglich, kann das Familiengericht entscheiden, ob Sie das alleinige Sorgerecht erhalten. Hierbei vertritt unsere Kanzlei Stiehl & Schmitt seit Jahren betroffene Ehepartner.

Exkurs Sozialrecht - Auch auf diesem Gebiet gut beraten

Im Bereich Familienrecht spielt oftmals das Sozialrecht eine nicht zu unterschätzende Rolle, so dass ein Fachanwalt auch von dieser Materie etwas verstehen sollte, um sie umfassend zu vertreten und all Ihre Rechte geltend zu machen. Zum Sozialrecht gehören - sowohl bei weiter als auch bei enger Auslegung - beispielsweise die Regelungen des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) zur Kinder- und Jugendhilfe. Hierin wird geregelt, dass in allen deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten Behörden wie etwa Jugendämter eingerichtet sind, die dafür sorgen, dass beispielsweise Jugendsozialarbeit geleitet wird, Eltern bei Bedarf bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützt werden oder eine Eingliederungshilfe für geistig behinderte Kinder und Jugendliche ermöglicht wird. Zudem übernehmen die Ämter in gewissen Fällen die Vormundschaft für ein Kind und befassen sich mit Beurkundungen etwa im Rahmen einer Vaterschaftsanerkennung. Zum Sozialrecht gehört zudem das Unterhaltsvorschussgesetz, in dem Regelungen über staatliche Sozialleistung für ein unterhaltsberechtigtes Kind, welches jedoch aus verschiedensten Gründen vom unterhaltspflichtigen Elternteil kein Unterhalt gewährt wird, enthalten sind. Zum Sozialrecht im weiteren Sinne lassen sich außerdem Regelungen zum Mutterschutz und Kündigungsschutz zählen.

Stiehl & Schmitt Rechtsanwälte/Fachanwälte Heidelberg - Kontaktieren Sie uns bei familienrechtlichen Fragestellungen

Unsere Fachanwälte für Familienrecht der Kanzlei Stiehl & Schmitt Heidelberg beraten Sie gerne umfassend, wenn Sie familienrechtliche Fragen haben. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie einen erfahrenen Fachanwalt im Rhein-Neckar-Gebiet benötigen, welcher Sie beispielsweise während Ihrer Scheidung unterstützt oder Kindesunterhalt für Ihren Sohn oder Ihre Tochter einklagt. Die Kanzlei Stiehl & Schmitt Rechtsanwälte/Fachanwälte Heidelberg freut sich auf Ihren Anruf. Gerne können Sie sich aber auch per E-Mail an uns wenden.

STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rohrbacher Straße 28
D-69115 Heidelberg

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