Eherecht - Lassen Sie sich von unseren Fachanwälten für Familienrecht beraten

Das Eherecht ist auch heutzutage noch ein Rechtsgebiet, mit welchem sich ein Rechtsanwalt und insbesondere ein Fachanwalt für Familienrecht besonders häufig befasst. Immerhin gab es in Deutschland im Jahre 2015 knapp über 400.000 Eheschließungen. Dieser Wert wurde seit dem Jahre 2000 nicht mehr erreicht, die Deutschen heiraten also wieder häufiger. Andererseits wird immer noch jede dritte Ehe geschieden, obwohl der Trend hier leicht rückläufig ist. So ließen sich 2016 rund 160.000 Paare wieder scheiden. Das "Ja-Wort" bietet also eine Menge Konfliktpotential, sei es vor der Eheschließung, während der Ehe oder nach der Trennung.

Wenn auch Sie zu genannten Themen eine Rechtsberatung wünschen, so kontaktieren Sie unsere Fachanwälte für Familienrecht der Kanzlei "Stiehl & Schmitt" in Heidelberg.

Das Eherecht in Heidelberg - Zwei Ehepartner vor der Scheidung

Was regelt das Eherecht?

Das Eherecht ist ein Teilgebiet des Familienrechts. Es trifft vor allem Regelungen zur Verlobung und Eheschließung, zum gemeinsamen Ehenamen (auch für gemeinsame Kinder), zu Rechten und Pflichten während der Ehe sowie zum Güterstand. Darüber hinaus befasst es sich mit der Trennung und Auflösung der Ehe und sich daraus ergebenden Verpflichtungen wie beispielsweise Unterhaltszahlungen. Normen zu genannten Themenbereich finden sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 1297 bis 1588.

Hierin sind etwa zunächst die Voraussetzung für eine Wirksame Eheschließung erfasst. So kann diese zum Beispiel nicht zwischen Geschwisterpaaren oder gegen den Willen eines Partners erfolgen. Daneben ist es nicht erlaubt, mit mehr als einer Person verheiratet zu sein. Auch Minderjährige werden von den Regelungen geschützt, so dass mit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren keine wirksame Eheschließung möglich ist. Ein weiteres wichtiges Kapitel des Eherechts stellt jenes zum "Ehelichen Güterrecht" dar. Hierbei geht es um die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten. Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird das Vermögen des Ehemannes und der Ehefrau nach der Heirat beispielsweise nicht zum gemeinschaftlichen Vermögen. Die Zugewinne, die beide während der ehelichen Lebensgemeinschaft erwirtschaften, werden jedoch im Falle einer Scheidung miteinander verrechnet und gegebenenfalls ausgeglichen. Gerade in der heutigen Zeit sind zudem die Paragraphen über die Eheauflösung wichtig. Hierbei geht es um die Voraussetzung von Scheidungen, die ausschließlich durch eine richterliche Entscheidung erfolgen können. Zudem gehört zu den Voraussetzungen, dass die Ehe gescheitert ist. Dies wird nach einem Jahr der Trennung grundsätzlich vermutet.

Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt - Wann Sie einen Fachanwalt beauftragen sollten

Ein Fachanwalt für Familienrecht berät Sie im Bereich des Eherechts bei verschiedensten Fallgestaltungen rund um die Eheschließung, Trennung oder Scheidung. Ein häufiger Streitpunkt nach dem Scheitern der Ehe sind die Finanzen der ehemaligen Ehepartner. Vielfach hält ein Partner die Verteilung für ungerecht und fühlt sich um sein Vermögen betrogen. Um dies weitestgehend zu vermeiden, sollten Sie sich früh genug mit den finanziellen Folgen einer Ehe und deren etwaigen Scheitern auseinandersetzen und hier einen Fachanwalt zurate ziehen. Dieser kann mit Ihnen gemeinsam beispielsweise einen Ehevertrag ausarbeiten, welcher dann statt der Zugewinngemeinschaft gilt. Im Falle einer Auflösung erfolgt dann kein Ausgleich der Vermögen, wenn im Vertrag beispielsweise eine Gütertrennung vereinbart wurde. Der Ehevertrag kann aber auch viele weitere Klauseln etwa über bestimmte Gegenstände, Unterhalt oder den Versorgungsausgleich enthalten.

Auch wenn Sie sich von Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin scheiden lassen möchten, sollten Sie die Rechtsberatung von "Stiehl & Schmitt" in Anspruch nehmen. Dies gilt zum einen, da vor dem Familiengericht, welches die Ehescheidung ausspricht, Anwaltszwang besteht. Zum anderen kann ein Fachanwalt für Familienrecht Ihnen genauestens erklären, was die Voraussetzungen für eine wirksame Eheauflösung sind, ob Sie ein Recht auf Trennungsunterhalt während der Trennungsphase haben, oder wie sich der Zugewinnausgleich berechnet und welche Vermögenswerte unter Umständen außen vor bleiben. Ferner hilft Ihnen Ihr Anwalt als objektive Person, die schwere Zeit der Trennung möglichst ohne ständig hochkochende Emotionen zu überstehen.

Neue Regelungen für gleichgeschlechtliche Paare

Die Regelungen zum Eherecht umfassen zunächst nicht die nichteheliche Lebensgemeinschaft, wenn also ein Paar zusammenlebt, jedoch nicht verheiratet ist. Ebenfalls nicht umfasst sind/waren gleichgeschlechtliche Paare, die jedoch ihre Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eintragen lassen können/konnten und somit eheähnliche Rechte erhalten/erhielten. Mit dem "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" vom 20. Juli 2017 entschied der Deutsche Bundestag jedoch, dass ab dem 1. Oktober 2017 eine bereits bestehende gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft in eine Ehe umgewandelt werden kann. Ab diesem Zeitraum ist dann auch eine Eheschließung unter Gleichgeschlechtlichen rechtlich möglich.

Falls Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin bereits eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" eingegangen sind und nun von Ihrem Recht auf Eheschließung Gebrauch machen möchten, so helfen wir Ihnen gerne weiter und beantworten alle Fragen zu diesem Thema. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an einen unserer Fachanwälte für Familienrecht, welcher Sie auch in Ihrem Vorhaben auf eine gleichgeschlechtliche eheliche Lebensgemeinschaft unterstützt.

Stiehl & Schmitt Heidelberg - Kompetente Rechtsberatung bei eherechtlichen Fragen

Das Familien- bzw. Eherecht im Allgemeinen fordert neben der genauen Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sowie aktueller Gesetzesänderungen ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen. Denn in nahezu keinem anderen Rechtsgebiet lassen sich die Parteien derart von ihren Emotionen leiten. Ein guter Anwalt sollte also ein hohes Maß an Erfahrung im Bereich Familienrecht mitbringen, damit er Ihnen zu bestmöglichen Ergebnissen verhelfen kann, ohne dass Ihre Beziehung zu Ihrem Partner oder Ex-Partner dauerhaft zerbricht. In unserer Kanzlei Stiehl & Schmitt arbeiten daher drei Fachanwälte für Familienrecht. Arbeitsrecht bedeutet, dass die Juristen über eine spezielle, weitergehende und umfangreiche Zusatzausbildung im Familienrecht verfügen. Sie haben themenrelevante Spezialisierungslehrgänge besucht, eine bestimmte Anzahl an familienrechtlichen Fällen in der Praxis bearbeitet und besuchen regelmäßig Fortbildungen, um stets auf dem aktuellsten Stand zu sein. Wenn Sie also Fragen zum Eherecht haben, beispielsweise einen Ehevertrag aufsetzen möchten oder sich scheiden lassen wollen, so ist ein Fachanwalt für Familienrecht sicherlich ein hervorragender Ansprechpartner.

Natürlich finden Sie in der Kanzlei Stiehl & Schmitt nicht nur Fachanwälte für Familienrecht. Vielmehr bietet Ihnen die Kanzlei ein breites Portfolio an Rechtsgebieten, in welchen Sie auf das Fachwissen der Rechtsanwälte vertrauen dürfen. Weitere Fachanwaltschaften bestehen in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Sollten Sie also vor einem juristischen Problem stehen und nicht weiter wissen, so zögern Sie bitte nicht, sich an unsere freundlichen Mitarbeiter zu wenden.

STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rohrbacher Straße 28
D-69115 Heidelberg

Telefon:(06221) 338 50-0
Telefax:(06221) 338 50-10
E-Mail: kanzlei@stiehl-schmitt.de