Ihr Rechtsanwalt - kompetente Beratung und Begleitung im Einkommensteuerrecht

Im steuerlichen Tagesgeschäft kommt umfassende Beratung zur Einkommensteuer häufig zu kurz. Bei uns finden Privatleute und Unternehmen im Steuerrecht Beratung zu komplexen Fragen. Im Einkommensteuerrecht etwa zur Betriebsaufspaltung, zur Besteuerung von Personengesellschaften oder zum Sonderausgaben-Abzug.


Im Raum Heidelberg stehen wir Ihnen anwaltlich im Einkommensteuerrecht zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, wenn Sie sich eine umfassende und vertiefte Beratung zu Fragen der Einkommensteuer wünschen.

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Mehr als einkommensteuerrechtliche Routine

Das Einkommensteuerrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Es gibt viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Andererseits prägen weitreichende Gefahren und Risiken diesen Bereich, wenn man bei einzelnen Rechtsfragen nicht genug in die Tiefe geht. Im besten Fall zahlen Sie dabei zu viel Steuern, weil Sie nicht alle relevanten Gestaltungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Im schlechtesten Fall erwarten Sie spätestens bei einer Betriebsprüfung oder mit dem jährlichen Steuerbescheid überraschende Nachzahlungen. Über diese hatte Sie Ihr Steuerberater vielleicht nicht informiert. Vermeiden Sie diese Überraschungen. Planen und gestalten Sie mit uns Einkommensteuer und Einkommensteuerrecht geschickt. Wir beziehen aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte und alle weiteren relevanten Informationen ein.

Wann mit Fragen zur Einkommensteuer zum Anwalt?

Im steuerlichen Alltagsgeschäft des Steuerberaters stehen weniger steuerliche Gestaltungen und komplexe Rechtsfragen im Vordergrund. Hier geht es um die Erfüllung der routinemäßigen steuerlichen Aufgaben mit Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Co. Es gewinnt die steuerrechtliche Beratung für Unternehmen und Privatleute stehen dabei nicht immer genug Fokus. Vielleicht fehlen den Beratern die Zeit und nicht selten auch die Expertise im Umgang mit komplexen Rechtsfragen im Einkommensteuerrecht.

Ihre Fragen und Anliegen zu Einkommensteuer sind nicht immer alltäglich und nicht immer Routine. Haben Sie es mit einer Betriebsveräußerung zu tun? Steht ein Betriebsübergang und/oder eine Betriebsaufgabe an? Kämpfen Sie mit der Besteuerung der Personengesellschaft? Wie kann sich die Veräußerung eines Anteils an einem Unternehmen auf Ihre Einkommensteuer auswirken? Nutzen Sie alle Möglichkeiten, die Ihnen der Sonderausgaben-Abzug bietet?

Wünschen Sie sich vertiefte Einsichten sowie Handlungsvorschläge für diese und andere Detailfragen? Dann sind wir Ihre ersten Ansprechpartner rund um Heidelberg.

Wenn sich der Betrieb verändert, was bedeutet das für die Einkommensteuer?

Ein Betrieb hat während seiner Existenz nicht immer die gleiche Gestalt, nicht immer als Beteiligte nur seine Gründer und soll vielleicht auf die nächste Generation übertragen werden. Stichworte wie Betriebsaufspaltung, Betriebsverpachtung, Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe haben stets eine steuerrechtliche Komponente. In jedem Fall ist dabei auch das Einkommensteuerrecht berührt.

Fragen zur Einkommensteuer in diesem Feld gehören nicht zur steuerlichen Routine. Hier ist eine vertiefende Betrachtung gefragt, die die von der steuerlichen Seite beste Gestaltung entwickelt. Mit kompetenter anwaltlicher Begleitung und Beratung sind Sie auf der sicheren Seite und nutzen alle Möglichkeiten, die Ihnen das Einkommensteuerrecht einräumt. Rechtsanwälte bieten Ihnen dabei den weiteren Vorteil, benachbarte Rechtsgebiete wie das Erbrecht und das Gesellschaftsrecht vorteilhaft in die Gestaltung einbeziehen zu können.

Einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft veräußern

Zunächst hört es sich einfach an, einen Anteil an einer Gesellschaft zu verkaufen. Die steuerlichen Fragen, die damit verbunden sind, können jedoch von erheblicher Bedeutung sein. Was gilt etwa, wenn Sie als Veräußerer in den vergangenen 5 Jahren mittelbar oder unmittelbar am Kapital der Gesellschaft beteiligt waren? Hier sind unterschiedliche Steuerfragen maßgeblich.

Entscheidend ist zum Beispiel, ob sich die Anteile im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft befunden haben. Möglich ist auch, dass sich ein Anteil im privaten Vermögen befindet. In all diesen Fällen sind die jeweiligen Weichenstellungen und Folgen für Einkommensteuer und Gewerbesteuer sehr unterschiedlich. Wir möchten, dass Sie die Unterschiede kennen, und für Sie persönlich sachgemäße Entscheidungen treffen können.

Die Besteuerung der Personengesellschaft - ein komplexes Thema

Seit kurzer Zeit gibt es die Möglichkeit für Personengesellschaften, zur Körperschaftsteuer zu optieren. Hier hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Vorher unterlagen die Personengesellschaften selbst nicht der Körperschaftsteuer, sondern die beteiligten Personen je nach Rechtsform der Einkommensteuer oder der Körperschaftsteuer.

Ob sich eine solche Option für Sie lohnt und was Sie zu diesem Thema unbedingt wissen sollten, erfahren Sie nicht immer unter jedem möglichen Gesichtspunkt von Ihrem Steuerberater. Hier sind noch einige Rechtsfragen offen, weil die Optionsmöglichkeit erst seit 2022 besteht. Wir beraten Sie umfassend zum Thema und gehen mit Ihnen gemeinsam verschiedene Szenarien durch. So finden wir für Sie die optimale Besteuerung für Ihre Personengesellschaft.

Auch die Mitunternehmerschaft bei der Personengesellschaft ist immer wieder eine einkommensteuerrechtliche Herausforderung. Entscheiden Sie sich mit kompetenter anwaltlicher Beratung jeweils für die Gestaltung, die Ihren Vorstellungen entspricht. Wir betrachten die Sachlage nicht nur vom Einkommensteuerrecht her. Ebenso bringen wir unsere Kompetenz im Gesellschaftsrecht ein.

Privat mit der Einkommensteuer in die Anwaltskanzlei?

Wir betrachten uns als wichtige Ansprechpartner für Privatleute, die bestimmte Sachverhalte im Einkommensteuerrecht in der Beratung vertiefen möchten. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Sonderausgaben-Abzug handeln. Ebenso sind für Privatleute Berührungen mit dem internationalen Steuerrecht, etwa bei Doppelbesteuerung, interessant.

Sie engagieren sich mit einer gemeinnützigen Stiftung? Sie interessieren sich für eine Familienstiftung?

Oder haben Sie Fragen zu einer Streitigkeit im Einkommensteuerrecht mit dem Finanzamt?

Planen Sie mit uns die erbrechtliche Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge, die nicht nur mit Blick auf die Einkommensteuer herausfordernd sein kann.

Wir freuen uns, Ihnen im privaten Bereich im Einkommensteuerrecht weiterhelfen zu können.


Im Raum Heidelberg sind wir die erste Adresse für die Beratung zur Einkommensteuer. Wir nehmen uns viel Zeit für Ihre Fragen zur Einkommensteuer. Gleichzeitig decken wir eine ganze Reihe von anderen Rechtsgebieten ab. Schon mehrfach wurden wir als eine der besten Kanzleien im Erbrecht ausgezeichnet. Ihre Wege zu einer kompetenten Beratung und Vertretung in Ihrer Rechtsangelegenheit sind damit kurz. Unsere Leistungen richten sich an Unternehmen und Privatleute. Gern können Sie bei uns jetzt einen kurzfristigen Beratungstermin im Einkommensteuerrecht vereinbaren.

Kontakt aufnehmen!

STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rohrbacher Straße 28
D-69115 Heidelberg

Telefon:(06221) 338 50-0
Telefax:(06221) 338 50-10
E-Mail: kanzlei@stiehl-schmitt.de

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