Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für das Versicherungsrecht
Olivier Jérôme Delacroix
Fachanwalt für VersicherungsrechtDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel. +49 (0)6221 338 50-152
Das Versicherungsrecht in Deutschland ist gerade für Privatpersonen nur schwer überschaubar, nahezu jedermann hat den einen oder anderen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Dass Sie etwa über eine Haftpflichtversicherung verfügen, bedeutet jedoch noch lange nicht, dass der Versicherer im Schadensfall auch wirklich zahlt, und ob eine Lebensversicherung zur privaten Vorsorge wirklich hält, was so mancher Makler verspricht, ist ungewiss. Aufgrund der Undurchsichtigkeit des Versicherungsrechts und der unter Umständen großen finanziellen Einbußen, die drohen, sollte eine Versicherung trotz jahrelanger fristgerechter Beitragszahlung nicht leisten, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt Versicherungsrecht aufzusuchen, um den Ihnen angebotenen Versicherungsvertrag zu durchleuchten. Aber auch nach Abschluss des Vertrages steht Ihnen unser Versicherungsrechtler unterstützend zur Seite, wenn Sie sich beispielsweise gegen eine abgelehnte Zahlung seitens Ihrer Versicherung wehren möchten. Bitte zögern Sie bei jeglichen Fragen zum Bereich "Versicherungsrecht" nicht, unsere Fachanwaltskanzlei in Heidelberg zu kontaktieren.
Was ist ein Fachanwalt Versicherungsrecht?
In Deutschland existieren eine Reihe von Fachanwaltschaften, zu denen seit 2004 auch das Versicherungsrecht gehört. Dies bedeutet, dass sich auf diesem und weiteren Rechtsgebieten ein zugelassener Rechtsanwalt besonders hervortun kann und damit den Titel Fachanwalt tragen darf. Hierfür ist zunächst notwendig, dass der jeweilige Anwalt spezielle Seminare zum Thema besucht und sein theoretisches Wissen im Rahmen von mehreren schriftlichen Prüfungen unter Beweis stellt. Besondere theoretische Kenntnisse sind etwa im Bereich Haftpflichtversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht oder im Rechtsschutzversicherungsrecht nötig. Daneben muss ein Fachanwalt für Versicherungsrecht vorweisen, dass er in der Praxis an mindestens 80 Fällen gearbeitet hat. Weiterführende Schulungen in regelmäßigen Abständen sorgen zudem dafür, dass der jeweilige Fachanwalt stets auf dem Laufenden bleibt und die aktuellste Rechtsprechung kennt. Wenden Sie sich an einen solchen Fachanwalt, wenn Sie Fragen zu folgenden - nicht abschließend aufgezählten - Versicherungen haben:Haftpflichtversicherung (Kfz, privat, betrieblich oder für freie Berufe)
- Lebensversicherung - Unfallversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
- Krankenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Rechtsschutzversicherungs
- Hausratversicherung
- Kaskoversicherung
- Gebäudeversicherung.
Darüber hinaus gehört auch der Bereich der "Versicherungsaufsicht" zur Fachanwaltschaft. Hierbei geht es um Fragen der staatlichen Kontrolle der einzelnen Versicherungsunternehmen. Ferner sollte ein Rechtsanwalt, der sich eingehend mit Versicherungsrecht beschäftigt, ebenfalls über sehr gute schuldrechtliche Kenntnisse verfügen. Dies wird etwa wichtig bei einem Widerruf oder Rücktritt und ist auch im Bereich einer Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versicherungsvertrages von essentieller Bedeutung.