Kathrin Schwab
Rechtsanwältin
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Tel. +49 (0)6221 33850-148
Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.
Rechtsreferendariat in Karlsruhe und Heidelberg.
Seit Januar 2022 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Zusatzqualifikationen:
Fachanwaltslehrgang zum Erwerb des Titels „Fachanwältin für Steuerrecht“
Fremdsprachen:
Englisch, Französisch
Mitgliedschaften:
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Deutscher Anwaltverein
Anwaltsverein Heidelberg e.V.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Steuerrecht
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuer
- Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht
- Gerichtliche Vertretung vor den Finanzgerichten
- Vertretung in Steuerstrafsachen
Erbrecht
- Testamentsgestaltung
- Vorweggenommene Erbfolge und Übergabeverträge
- Erbrechtliche Beratung nach dem Erbfall
- Erbscheinverfahren
- Miterbengemeinschaften und deren Auseinandersetzung
- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
Arbeitsrecht
- Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Kündigungsschutz, Aufhebungs- und Befristungsvereinbarungen
- Arbeitsentgelt- / Lohnansprüche
- Vertretung vor den Arbeitsgerichten
Allgemeines Zivilrecht
- Vertragsgestaltung
- Kauf-/Werk- und Dienstverträge
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
- Mängel- und Gewährleistungsrechte
Darstellung der Tätigkeitsbereiche:
Frau Rechtsanwältin Schwab setzt den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit insbesondere im Steuerrecht. Entsprechend den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei, hat sie sich daneben dem allgemeinen Zivilrecht sowie dem Arbeits- und Erbrecht verschrieben.
Frau Rechtsanwältin Schwab unterstützt Sie bei der steuerlichen Gestaltung, um durch eine vorausschauende Planung von Vermögenserwerb oder Vermögensübertragung die Steuerbelastung zu senken. Dazu nimmt sie eine steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen vor und klärt über Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise steuerliche Vorteile von Denkmalimmobilien oder die Zurückbehaltung eines Nießbrauchs, auf.
In allen Phasen des Besteuerungsverfahrens übernimmt Frau Rechtsanwältin Schwab für Sie den Kontakt gegenüber dem Finanzamt.
Dementsprechend gibt sie im Ermittlungs- und Festsetzungsverfahren in Ihrem Auftrag Steuererklärungen ab. Auch im Nachgang des Erlasses eines Steuerbescheides berät Frau Rechtsanwältin Schwab Sie umfassend, indem sie Steuerbescheide prüft sowie ihre Mandanten gegebenenfalls in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren sowie gerichtlich vor den Finanzgerichten vertritt.